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Bonn – Die Deutsche Gesellschaft für Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde, Kopf- und Hals-Chirurgie (DGHNO KHC) wendet sich gegen eine Standardisierung und Normung ärztlicher Leistungen in der ästhetischen Chirurgie auf europäischer Ebene. Diese widersprechen den in Deutschland geltenden weiterbildungsrechtlichen Grundlagen und führen zu überflüssigen Parallelstrukturen. Widersprüche ärztlicher Standards auf europäischer Ebene gegenüber gewachsenen nationalen Standards lassen zudem einen Qualitätsverlust befürchten und rufen rechtliche Unsicherheiten hervor, so die Fachgesellschaft. Mit einer Stellungnahme wendet sie sich jetzt an das Europäische Komitee für Normung (CEN).
Die DGHNO KHC spricht sich darin gegen die Bestrebungen des CEN aus, in der ästhetischen Chirurgie Standards auf europäischer Ebene zu entwickeln. Denn diese stehen mit dem deutschen Weiterbildungsrecht nicht in Einklang. Als Berufsausübungsordnungen für Fachärzte gelten hierzulande die Weiterbildungsordnungen (WBO) der Landesärztekammern (LÄK). Allein daran orientieren sich Grenzen und Inhalte der Fachgebiete. „Die beabsichtigten Reglementierungen auf europäischer Ebene durch das CEN greifen kompetenzrechtswidrig in diese gewachsenen und bewährten Regelungsmechanismen der ärztlichen Berufsausübung ein“, sagt Professor Dr. med. Roland Laszig, Präsident der DGHNO KHC und Direktor der Universitäts-HNO-Klinik Freiburg.
Die Entwürfe der Arbeitsgruppe CEN/TC 403 ordnen Leistungen in der ästhetischen Chirurgie überwiegend Fachärzten für plastische und ästhetische Chirurgie zu. Dies grenzt Fachgebiete, die sich intensiv mit ästhetischer Chirurgie beschäftigen, von ästhetisch-chirurgischen Eingriffe aus: „Solchen einseitigen und in erster Linie von berufsständischem Interesse geprägten Entwicklungen müssen wir Einhalt gebieten“, sagt Professor Laszig. Denn kein anderes Fachgebiet sei von Beginn der Weiterbildung an so intensiv mit der plastischen und ästhetischen Chirurgie vertraut wie die Hals- Nasen-Ohren-Heilkunde. Jeder Eingriff an Ohr, Nase und Haut des Gesichts – sei es an Speicheldrüsen, Schädelbasis, Gesichtsnerv, den Lymphknoten oder auch bei Hautkrebs – muss höchsten ästhetischen Ansprüchen genügen.
Dies gilt erst recht für HNO-Fachärzte mit der Zusatzbezeichnung „Plastische Operationen“: Nach den in Deutschland geltenden Weiterbildungsordnungen müssen sie 200 operative Eingriffe an Kopf, Gesicht und Hals nachweisen. Für den Erwerb der Facharztbezeichnung „Plastische und Ästhetische Chirurgie“ sind im Kopf-Hals-Bereich demgegenüber nur zehn ästhetische Eingriffe an Nase, Ohren, Haut und Lidern gefordert. Angehende Fachärzte für plastische und ästhetische Chirurgie befassen sich in ihrer Weiterbildungszeit überwiegend mit rekonstruktiver Chirurgie an Rumpf, Brust, Armen, Beinen und Händen – weniger jedoch mit Gesichtschirurgie.
Die hiesigen Ausbildungs- und Weiterbildungsstandards stellen sicher, dass in der plastischen und ästhetischen Chirurgie operative Eingriffe von entsprechend ausgebildeten Ärzten durchgeführt werden. „Eine Verwässerung solcher Leistungs- und Qualifikationskriterien durch Normierungen auf europäischer Ebene ist strikt abzulehnen“, betont Professor Laszig. Die DGHNO KHC setzt sich mit Nachdruck dafür ein, dass die inhaltlichen und kompetenzrechtlichen Grundlagen der plastischen und ästhetischen Chirurgie hierzulande gewahrt bleiben. Gleichzeitig ruft sie alle anderen medizinisch-wissenschaftlichen Fachgesellschaften und fachärztlichen Berufsorganisationen dazu auf, dem Aufbau von Parallelstrukturen bei der Standardisierung von Berufsausübungsregelungen im CEN entgegenzuwirken. Stattdessen gelte es, bewährte Regeln der ärztlichen Berufsausübung im deutschen Weiterbildungsrecht gegen überflüssige und interessengesteuerte Einflüsse zu verteidigen.
Die Deutsche Gesellschaft für Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde, Kopf- und Hals-Chirurgie verfolgt die Förderung der wissenschaftlichen und praktischen HNO-Heilkunde, Kopf- und Hals-Chirurgie. Zu ihren Aufgaben zählen die Wahrung der Einheit des Fachgebietes der HNO-Heilkunde, die Weiter- und Fortbildung auf dem Fachgebiet sowie die Unterstützung und Beratung anderer wissenschaftlicher Gesellschaften, von Gesundheitsbehörden und anderen Einrichtungen bei Belangen der HNO-Heilkunde, Kopf- und Hals-Chirurgie. Die Deutsche Gesellschaft für HNO-Heilkunde, Kopf- und Hals-Chirurgie ist mit ihren knapp 4.500 Mitgliedern in Klinik und Praxis die größte Vereinigung klinisch und praktisch tätiger HNO-Ärzte in Deutschland und in Europa.
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Merkmale dieser Pressemitteilung:
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überregional
Forschungs- / Wissenstransfer, Wissenschaftspolitik
Deutsch
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