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26.11.2001 00:00

IFSt zur lohnsteuerrechtlichen Behandlung von Aktienoptionen für Mitarbeiter

Clemens Esser Geschäftsstelle
Institut "Finanzen und Steuern" e.V.

    Das Institut "Finanzen und Steuern", Bonn kommt aus steuersystematischen Gründen zu anderen Ergebnissen als der Bundesfinanzhof

    Deutsche Unternehmen räumen ihren Mitarbeitern in zunehmendem Maße auch Aktienoptionsrechte ein. Diese ermöglichen es, zu einem späteren Zeitpunkt Anteile an der arbeitgebenden Gesellschaft oder einer anderen Gesellschaft im Konzern zu einem fest vereinbarten Preis (Basispreis) zu erwerben, der in der Regel dem aktuellen Kurs bei Optionseinräumung entspricht. Dieser Preis liegt bei positiver Kursentwicklung niedriger als der aktuelle Kurs bei Optionsausübung.
    Unstreitig sind geldwerte Vorteile, die mit der Einräumung von Optionsrechten verbunden sind, von den berechtigten Arbeitnehmern als Lohn zu versteuern. Umstritten ist jedoch die Bemessungsgrundlage für die Lohnbesteuerung - Wert des Optionsrechts bei Einräumung oder bei Ausübung - sowie der Zeitpunkt der Besteuerung bei Einräumung oder bei Ausübung der Option.
    Die 2001 ergangenen Urteile des Bundesfinanzhofs, in denen dieser - der Auffassung der Finanzverwaltung entsprechend - den Wert des Optionsrechts bei der späteren Ausübung für maßgeblich erklärt hat, sollten nach Auffassung des Instituts "Finanzen und Steuern" nicht das letzte Wort sein. Das Institut kommt in seiner Untersuchung - auch unter Würdigung der Argumentation des BFH - zu dem Ergebnis, dass es systematische Gründe gebieten, schon - und ausschließlich - die Einräumung des Optionsrechts als lohnsteuerrechtlich relevanten Vorteilszufluss zu werten. Dementsprechend bildet der Wert des Optionsrechts bei seiner Einräumung die Bemessungsgrundlage für die Lohnbesteuerung. Die lohnsteuerliche Erfassung dieses Vorteils sollte allerdings nach Auffassung des Instituts aus Billigkeits- und Liquiditätsgründen bis zur Aufhebung eventueller Verfügungsbeschränkungen, gegebenenfalls bis zur Ausübung der Option, aufgeschoben bleiben. Ist wegen Kursverfalls der Wert der Option im Zeitpunkt der Ausübung geringer als ihr Wert im Zeitpunkt der Einräumung, sollte dieser letztere Wert darüber hinaus für die lohnsteuerliche Belastung die Obergrenze bilden.
    Die Untersuchung ist als IFSt-Schrift 394 unter dem Titel "Zur lohnsteuerrechtlichen Behandlung von Aktienoptionen für Mitarbeiter" erschienen.


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Politik, Recht, Wirtschaft
    überregional
    Forschungsergebnisse, Wissenschaftliche Publikationen
    Deutsch


     

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