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07.12.2001 10:50

DFG-Hauptausschuss verschiebt Entscheidung über den Antrag Brüstle

Dr. Eva-Maria Streier Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG)

    Der Hauptausschuss der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) hat auf Bitten des Deutschen Bundestages in seiner Sitzung vom 7. Dezember 2001 mit großer Mehrheit beschlossen, die Entscheidung über den Antrag des Bonner Neurowissenschaftlers Professor Oliver Brüstle "Gewinnung und Transplantation neuraler Vorläuferzellen aus humanen embryonalen Stammzellen" erneut zu verschieben. Die Entscheidung wurde bereits zweimal verschoben - am 4. Mai und am 3. Juli 2001. In seiner nächsten Sitzung am 31. Januar 2002 wird sich der Hauptausschuss erneut mit dem Antrag Brüstle befassen.

    Mit einem Schreiben vom 14. November 2001 bat der Bundestagspräsident Wolfgang Thierse die DFG, die Entscheidung noch einmal aufzuschieben, um dem Bundestag Gelegenheit zur Debatte vor der DFG-Entscheidung zu geben. Diese Debatte - ursprünglich für die erste Dezemberwoche vorgesehen - konnte aufgrund von Terminproblemen in der Folge des 11. September nicht stattfinden.

    Der Bundestag will nunmehr am 30. Januar 2002 abschließend beraten. Die DFG, die schon bei der Vorstellung ihrer Empfehlungen zur Forschung mit humanen embryonalen Stammzellen am 3. Mai 2001 betont hat, dass eine umfassende gesellschaftliche Debatte zu diesem Thema stattfinden solle, ist daher der Bitte des Souveräns gefolgt.


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    fachunabhängig
    überregional
    Wissenschaftspolitik
    Deutsch


     

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