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Wissenschaft
Bei der Lektüre von Geschäftsberichten deutscher Unternehmen trifft man auf viele englische Begriffe. Damit verstoßen die Firmen vermutlich gegen das Aktien- und Handelsgesetz, wie Wissenschaftler am Institut für Wirtschaftsprüfung an der Universität des Saarlandes herausgefunden haben. In einer empirischen Studie untersuchten sie die Geschäftsberichte der „DAX 30“-Unternehmen aus dem Jahr 2009 und schauten, wie häufig darin englische Begriffe vorkommen. Laut deutschem Handelsgesetz müssen Geschäftsberichte in deutscher Sprache abgefasst sein. Der DAX 30 umfasst die wichtigsten deutschen Unternehmen aus klassischen Industriezweigen und der Technologie-Branche.
Im Paragraph 244 des Handelsgesetzbuches steht, dass der Jahresabschluss in deutscher Sprache und in Euro aufzustellen ist. Außerdem wird im Aktiengesetz (Paragraph 400 Abs. 1 Nr. 1) unter Strafe gestellt, wenn eine Aktiengesellschaft „Darstellungen oder Übersichten über den Vermögensstand, in Vorträgen oder Auskünften in der Hauptversammlung unrichtig wiedergibt oder verschleiert“. Professor Michael Olbrich, der das Institut für Wirtschaftsprüfung an der Universität des Saarlandes leitet, ist der Auffassung, dass alle von ihm untersuchten Geschäftsberichte der DAX-30-Unternehmen gegen diese Gesetzesartikel verstoßen. Die Studie wurde kürzlich in der Zeitschrift „Die Aktiengesellschaft“ (AG 2011, S. 326-331) veröffentlicht.
Nähere Informationen zur Studie gibt:
Prof. Dr. Michael Olbrich
Tel.: 0681 / 302-71212
olbrich@iwp.uni-saarland.de
http://dejure.org/gesetze/HGB/244.html - Gesetzestext
http://dejure.org/gesetze/AktG/400.html- Gesetzestext
http://www.iwp.uni-saarland.de - Lehrstuhl-Homepage
Merkmale dieser Pressemitteilung:
Journalisten, Wirtschaftsvertreter, Wissenschaftler
Recht, Wirtschaft
überregional
Forschungs- / Wissenstransfer, Forschungsergebnisse
Deutsch
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