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Eine ELSA-Podiumsveranstaltung zum Thema "Verständigungen im Strafverfahren" mit Vertretern aus Rechtswissenschaft und -praxis am 27. Juni 2011 an der Universität Augsburg
Augsburg/StH/KPP - "Kurze Prozesse, zu milde Strafen?" titelte eine Zeitung vor einiger Zeit. Seit der Einführung des § 257c StPO über Verständigungen im Strafverfahren ist der Deal mehr denn je Alltag an den Gerichten. Doch mitunter seien die Urteile schwer verständlich, heißt es immer wieder. Auf Einladung der Europäischen Jurastudentenvereinigung ELSA diskutieren am kommenden Montag, dem 27. Juni 2011 Vertreter der Rechtswissenschaft und der Rechtspraxis diese Problematik auf einem Podium an der Juristischen Fakultät der Universität Augsburg (Universitätsstraße 24, 86159 Augsburg). Die öffentliche Veranstaltung beginnt um 19.00 Uhr im Hörsaal 2001. Der Eintritt ist frei.
Die Absprache im Strafverfahren, für die sich das deutlich kritische Wort „Deal“ eingebürgert hat, zeichnet sich im Kern dadurch aus, dass sich Gericht, Anklage und Verteidigung außerhalb der öffentlichen Hauptverhandlung im Rahmen von Gesprächen auf bestimmte Modalitäten der Verfahrenserledigung verständigen. Typischerweise sichert das Gericht eine Strafobergrenze für den Fall zu, dass der Angeklagte ein Geständnis ablegt. Während es dem Angeklagten dabei um den so erreichbaren Strafnachlass geht, wollen Gerichte und Staatsanwaltschaft den Umfang der Hauptverhandlung reduzieren, da auf Grund des Geständnisses eine weitere Beweisaufnahme regelmäßig überflüssig wird. Damit wird auch der Hintergrund dieser Absprachepraxis deutlich: Für die Justiz geht es um die Bewältigung komplexer Strafverfahren, etwa im Bereich der Wirtschaftskriminalität. Diese Praxis steht jedoch mit mehreren Rechtsgrundsätzen im Spannungsverhältnis.
Moderiert von Professor Dr. Arnd Koch (Universität Augsburg, Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht, Risiko- und Präventionsstrafrecht sowie Juristische Zeitgeschichte), werden daher vier Vertreter aus Rechtswissenschaft und -praxis die Frage "Deal or no deal?" diskutieren: Wolfgang Rothermel, ehemaliger Vorsitzender Richter am Landgericht Augsburg, Gerhard Decker, Rechtsanwalt und Strafverteidiger aus Augsburg, Oberstaatsanwalt Dr. Christoph Ebert und Prof. Dr. Henning Rosenau, Lehrstuhl für Deutsches, Europäisches und Internationales Straf- und Strafprozessrecht, Medizin- und Biorecht der Universität Augsburg.
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Ansprechpartner:
Steffen Hübner
ELSA Augsburg
Telefon 0821/5437143
vpaa@elsa-augsburg.ord
http://www.elsa-augsburg.de
Merkmale dieser Pressemitteilung:
Journalisten, Studierende, Wissenschaftler, jedermann
Recht
regional
Buntes aus der Wissenschaft
Deutsch
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