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29.08.2011 09:32

BAuA-Seminar: Rechtssicher im Arbeitsschutz handeln

Jörg Feldmann Pressestelle
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin

    Dortmund – Die rechtlichen Vorschriften im Bereich des Arbeitsschutzes können mitunter wie ein Paragrafendschungel anmuten. Insbesondere die Transformation von Gesetzestexten in die betriebliche Praxis kann zu Problemen führen. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) richtet daher regelmäßig Seminare zum Thema „Rechtsfragen des Arbeitsschutzes“ aus. Beim nächsten Termin vom 26. September bis 28. September 2011 beschäftigt sich Referent und Rechtsanwalt Prof. Dr. Stefan Mensler mit „Arbeitsschutzrechtlichen Pflichten und den Rechtsfolgen ihrer Nichtbeachtung“. Die Veranstaltung findet in Dortmund statt.

    Im Verlauf des Seminars lernen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer die praxisnahe Anwendung von relevanten Rechtsgrundlagen und erhalten Einblick in die Schwierigkeiten der Verantwortung und Haftung im Arbeitsschutz. Weiterhin sollen die Folgen von etwaigen Pflichtverstößen für Betriebsangehörige erörtert werden.

    Die Veranstaltung richtet sich an Betriebsärzte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Gewerbeaufsichtspersonen, Aufsichtspersonen der Berufsgenossenschaften und Führungskräfte sowie Betriebs- und Personalräte.

    Das detaillierte Programm befindet sich im Bereich Veranstaltungen unter www.baua.de/termine. Für die Veranstaltung wird eine Teilnahmegebühr von 355 Euro inklusive Tagungspauschale und Mittagessen erhoben. Weitere Informationen und Anmeldung bei Erhard Kirschke, Telefon 0231 9071-2219, Fax 0231 9071-2363 oder E-Mail: seminare@baua.bund.de.

    Forschung für Arbeit und Gesundheit
    Sichere und gesunde Arbeitsbedingungen stehen für sozialen Fortschritt. Sie ermöglichen Unternehmen wie auch der gesamten Volkswirtschaft einen Vorsprung im globalen Wettbewerb. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) forscht und entwickelt im Themenfeld Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit, fördert den Wissenstransfer in die Praxis, berät die Politik und erfüllt hoheitliche Aufgaben – im Gefahrstoffrecht, bei der Produktsicherheit und mit dem Gesundheitsdatenarchiv. Die BAuA ist eine Ressortforschungseinrichtung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Über 600 Beschäftigte arbeiten an den Standorten in Dortmund, Berlin und Dresden sowie in der Außenstelle Chemnitz.
    Internet: http://www.baua.de


    Weitere Informationen:

    http://www.baua.de/de/Aktuelles-und-Termine/Veranstaltungen/2011/09.26-Rechtsfragen.html Direkter Link zum Seminar „Rechtsfragen des Arbeitsschutzes“ auf der BAuA-Homepage


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Journalisten, Wirtschaftsvertreter, Wissenschaftler
    Psychologie, Recht
    überregional
    wissenschaftliche Weiterbildung
    Deutsch


     

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