idw – Informationsdienst Wissenschaft

Nachrichten, Termine, Experten

Grafik: idw-Logo
Grafik: idw-Logo

idw - Informationsdienst
Wissenschaft

Science Video Project
idw-Abo

idw-News App:

AppStore

Google Play Store



Instanz:
Teilen: 
22.02.2002 09:01

Softwarepatentierung: GI-Position von EU-Kommission bestätigt

Cornelia Winter Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Gesellschaft für Informatik e.V.

    Der Richtlinienvorschlag der EU-Kommission zur Softwarepatentierung entspricht den Forderungen der Gesellschaft für Informatik (GI). Die GI hat seit langem gefordert, Software, die einen technischen Beitrag leistet, auf die gleiche Weise zu schützen wie andere technische Erfindungen.

    Bonn, 22. Februar 2002 Als "zielführend und praxisgerecht" hat GI-Präsident Heinrich C. Mayr den in Brüssel vorgelegten Vorschlag für eine Richtlinie über die Patentierbarkeit computerimplementierter Erfindungen bezeichnet.

    Der Vorschlag folge der von der GI seit langem vertretenen Auffassung, dass Softwareerfindungen, die einen technischen Beitrag leisten, der gleiche Schutz wie anderen technische Erfindungen gewährt werden müsse.

    "Natürlich müssen für Softwarepatente die gleichen Kriterien gelten wie für die Patentierung anderer technischer Gegenstände", erläuterte Andreas Stöckigt, Vizepräsident der GI. Neuheit, Erfindungshöhe, Technizität, gewerbliche Anwendbarkeit und Offenbarung der Erfindung seien auch bei der Patentierung von Software unverzichtbar.

    Deshalb begrüße die GI den Vorschlag der EU-Kommission, der dem Ministerrat Anfang März vorgelegt werden soll. "Der Vorschlag erkennt die seit langem gängige Ansicht und Erfahrung an, dass Software einen technischen Beitrag in einem Prozess leistet", sagte Mayr. Dies zu verneinen, hieße das Wesen der Softwaretechnik zu verleugnen. "Die GI hat dies bereits im vergangenen Jahr in ihrer Stellungnahme zum EU-Sondierungspapier deutlich gemacht. Wer Erfindungen fördern und damit den Wettbewerb ankurbeln will, muss auch deren Schutz garantieren", betonte Stöckigt.

    "Um die Schutzwürdigkeit von Softwareerfindungen kompetent beurteilen zu können, müssen die Patentämter nun aber auch Informatikerinnen und Informatiker zur Begutachtung eingereichter Softwarepatentgesuche einsetzen. Nur so kann eine adäquate Beurteilung insbesondere der Erfindungshöhe gewährleistet werden", sagte Mayr.

    Darüber hinaus sei eine Offensive zu starten, die das Bewusstsein bzw. das Wissen um die Patentierung von Softwareerfindungen und der damit verbundenen wirtschaftlichen Möglichkeiten vor allem in den für die Softwarebranche typischen KMUs fördere. Außerdem sei ein Instrumentarium erforderlich, das die Unternehmen bei der Patentanmeldung unterstütze, aber auch vor Patentverletzungen schütze. "Die GI wird das ihr Mögliche dazu beitragen", so Mayr.

    Bei Abdruck Belegexemplar erbeten. Vielen Dank!

    Cornelia Winter, 0228-302147, winter@gi-ev.de


    Weitere Informationen:

    http://www.gi-ev.de


    Bilder

    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Gesellschaft, Informationstechnik, Medien- und Kommunikationswissenschaften, Politik, Recht
    überregional
    Wissenschaftspolitik
    Deutsch


     

    Hilfe

    Die Suche / Erweiterte Suche im idw-Archiv
    Verknüpfungen

    Sie können Suchbegriffe mit und, oder und / oder nicht verknüpfen, z. B. Philo nicht logie.

    Klammern

    Verknüpfungen können Sie mit Klammern voneinander trennen, z. B. (Philo nicht logie) oder (Psycho und logie).

    Wortgruppen

    Zusammenhängende Worte werden als Wortgruppe gesucht, wenn Sie sie in Anführungsstriche setzen, z. B. „Bundesrepublik Deutschland“.

    Auswahlkriterien

    Die Erweiterte Suche können Sie auch nutzen, ohne Suchbegriffe einzugeben. Sie orientiert sich dann an den Kriterien, die Sie ausgewählt haben (z. B. nach dem Land oder dem Sachgebiet).

    Haben Sie in einer Kategorie kein Kriterium ausgewählt, wird die gesamte Kategorie durchsucht (z.B. alle Sachgebiete oder alle Länder).