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Wissenschaft
Die Prorektoren für Forschung und wissenschaftlichen Nachwuchs haben sich jetzt an NRW-Wissenschaftsministerin Gabriele Behler gewandt, um nach der Novellierung des Hochschulrahmengesetzes Übergangsregelungen auf Landesebene zu erreichen.
Die Prorektoren für Forschung und wissenschaftlichen Nachwuchs der NRW-Universitäten haben sich angesichts der Novellierung des Hochschulrahmengesetzes tief besorgt über die Zukunft der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geäußert. Ihr Sprecher, der Wuppertaler Physiker und Prorektor Professor Dr. Karl-Heinz Becks, hat sich heute brieflich an NRW-Wissenschaftsministerin Gabriele Behler gewandt und sie gebeten, in der Landesgesetzgebung insbesondere Übergangsregelungen für die Betroffenen vorzusehen.
Im Mittelpunkt der Kritik stehen die künftig streng befristeten Arbeitsverhältnisse, die sich aus der 5. Novelle zum Hochschulrahmengesetz ergeben. Große Sorge gelte den Nachwuchswissenschaftlern, die ihren Qualifikationsweg nach den bisher geltenden Bestimmungen begonnen hätten und die nach dem neuen Gesetz ihr Recht auf Überschreitung der jetzt vorgesehenen 12-Jahresfrist verlieren würden, schrieb Prof. Dr. Becks heute an die Ministerin. Wegen des Vertrauensschutzes sei eine Übergangsregelung, zum Beispiel durch Beibehaltung herkömmlicher Stellen, unbedingt erforderlich. Befristete, durch Drittmittel finanzierte Stellen seien für die Forschung von herausragender Bedeutung.
Die Prorektoren bitten Ministerin Behler, "die Sorgen des wissenschaftlichen Nachwuchses ernst zu nehmen und das Vertrauen in die Landesregierung nicht zu gefährden".
Merkmale dieser Pressemitteilung:
fachunabhängig
überregional
Wissenschaftspolitik
Deutsch
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