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Institut für Notarrecht an der Universität Jena veranstaltet am 13. Januar 2012 öffentliches Kolloquium zum Erbrecht bei Insolvenz und Hartz IV
Der Familienvater, der seiner Zahlungspflicht nicht mehr nachkommen kann und Privatinsolvenz anmelden muss oder der Sohn, der Hartz IV bezieht, sind Beispiele, die sich häufen. Diesem aktuellen Themenfeld widmet sich das Institut für Notarrecht an der Friedrich-Schiller-Universität Jena mit einem öffentlichen Kolloquium. Am Freitag, dem 13. Januar 2012, wird die „Krisenbewältigung im Erbrecht – Was tun bei Insolvenz und Hartz IV des Wunscherben“ behandelt. Wer teilnehmen möchte wird gebeten, sich bis zum 10. Januar 2012 anzumelden per E-Mail an: notarinstitut[at]uni-jena.de.
Nach dem Rekordjahr 2010 wird in diesem Jahr erneut ein Anstieg an Privatinsolvenzen prognostiziert. So stellt sich auch bei der Testamentsgestaltung vermehrt die Frage, wie ein überschuldeter Erbe bedacht werden kann. Damit greift die Tagung ein schwieriges Praxisproblem auf. „Das Thema der Überschuldung spielt eine immer größere Rolle“, sagt Annett Meier-Wehrsdorfer von der Universität Jena. „Bei einer Testamentsgestaltung geraten Personen in einen Zwiespalt, denn durch das Erben eines Privatvermögens haben auch Gläubiger Zugriff darauf“, erklärt die geschäftsführende Assistentin am Institut für Notarrecht.
Bei der Tagung werden die eingeladenen Redner in den Rosensälen (Fürstengraben 27) Theorie und Praxis abwägen. Nach einer Begrüßung um 15.30 Uhr stellt der Notar Dr. Adolf Reul die verschiedenen Möglichkeiten der Testamentsgestaltung bei Insolvenz und Hartz IV des Wunscherben vor. Sein Vortrag soll einen umfassenden Überblick über die vielfältigen Gestaltungsvorschläge bieten. „Die Möglichkeiten der Gestaltung des Nachlasses sollen dann richterlich in zwei weiteren Referaten aus insolvenz- und sozialhilferechtlicher Sicht überprüft und auch diskutiert werden“, sagt Prof. Dr. Walter Bayer. „Diese Problematiken sind häufig diskutiert, aber es gibt kein ideales Prinzip“, fährt der Direktor des Instituts für Notarrecht fort. „Das Kolloquium soll nun helfen, Richtlinien zu geben“. Mit dem Präsidenten des Landgerichts Passau, Prof. Dr. Michael Huber, und dem Rechtsanwalt und früheren Vorsitzenden Richter am Verwaltungsgericht Hamburg, Christian Grube, referieren fachkundige Experten. „Die beiden Redner fungieren als Prüfinstanz, während der Notar Praxisvorschläge aufzeigt“, erläutert Walter Bayer.
Im Anschluss an die Veranstaltung findet der Neujahrsempfang des Notarrechts-Instituts mit einem gemütlichen Beisammensein statt.
Das nächste Symposium über eine gesellschaftsrechtliche Thematik ist für den 27. April 2012 vorgesehen.
Das Programm, weitere Informationen sowie die Anmeldung zum kommenden Kolloquium sind zu finden unter „Aktuelles“ auf: http://www.rewi.uni-jena.de/Institut_Notarrecht.
Kontakt:
Annett Meier-Wehrsdorfer
Institut für Notarrecht an der Friedrich-Schiller-Universität Jena
Carl-Zeiß-Straße 3, 07743 Jena
Tel.: 03641 / 942510
E-Mail: notarinstitut[at]uni-jena.de
http://www.rewi.uni-jena.de/Institut_Notarrecht
http://www.uni-jena.de
Institutsdirektor Prof. Dr. Walter Bayer: „Das Kolloquium soll helfen, Richtlinien zu geben“.
Foto: Peter Scheere/FSU
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