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13.03.2012 10:43

Als Erbverträge deutscher Reichsfürsten den Frieden sicherten - Tagung in Greifswald

Jan Meßerschmidt Presse- und Informationsstelle
Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald

    Wissenschaftler verschiedener Disziplinen der Geschichtswissenschaft diskutieren vom 15. bis zum 16. März 2012 an der Universität Greifswald über Erbverträge im Mittelalter. Die internationale Tagung Fürstliche Erbeinungen und Erbverbrüderungen im europäischen Vergleich befasst sich mit der Rolle, die solche generationsübergreifenden Verträge in der Geschichte des Reiches und Europas spielten. Organisiert wurde die Tagung von Prof. Dr. Karl-Heinz Spieß, Inhaber des Lehrstuhls für Allgemeine Geschichte des Mittelalters und Historische Hilfswissenschaften, gemeinsam mit Dr. Mario Müller von der Technischen Universität Chemnitz und Dr. Uwe Tresp von der Universität Potsdam.

    Seit dem 13. Jahrhundert schlossen die deutschen Reichsfürsten Erbeinungen zur Bewahrung des Friedens ab. Das waren komplexe Verträge, die zu wirkungsvollen Alternativen zur häufig wirkungslosen Landfriedensgebung des Kaisers ausreiften.
    Unter dem Begriff Erbeinungen verstehen wir generationsübergreifende Verträge, die überwiegend von benachbarten Fürsten abgeschlossen wurden. Das waren unter anderem Vereinbarungen zur Verfolgung von Straftätern, zur Sicherung von Handelswegen und über militärische Hilfeleistungen. Aufgrund der grenzüberschreitenden Wirkung und der generationenübergreifenden Laufzeit (Erbeinungen wurden ohne zeitliche Befristung an die nachfolgenden Generationen „vererbt“) nehmen sie in der Verfassungs- und Rechtsgeschichte Europas einen herausragenden Platz ein.

    Erbeinungen konnten Bestandteil von Erbverbrüderungen sein. Mit diesen Erbverträgen wurden ganze Fürstentümer bzw. Herrschaftsgebiete nach dem Aussterben einer Dynastie an eine andere vererbt. Damit gingen mehrere fürstliche Häuser oder Linien eine einzigartige Bindung ein, die im Fall der Realisierung ein enormes politisches Machtpotenzial in sich bergen konnte. Die Vereinigung der Königreiche Ungarn und Böhmen sowie des Herzogtums Österreich unter habsburgischer Hoheit ist das prominenteste Ergebnis einer Erbverbrüderung. Erbeinungen und Erbverbrüderungen zählten vom 14. bis zur Mitte des 17. Jahrhunderts zu den wichtigsten Grundlagen der auswärtigen Politik und des inneren Territorialisierungsprozesses der deutschen Landesherrschaften.

    Die internationale Tagung wird Vertreter aus verschiedenen Teildisziplinen der Geschichtswissenschaft zusammenführen, um erstmals fürstliche Erbeinungen und Erbverbrüderungen einer vergleichenden Analyse zu unterziehen. Während sich ein Teil der Teilnehmer den geistlichen und weltlichen Fürsten des Heiligen Römischen Reichs annehmen wird, widmet sich der andere Teil vergleichbaren Verträgen in den europäischen Nachbarreichen. Ziel ist, die theoretischen Grundlagen und praktischen Umsetzungen von Erbeinungen und Erbverbrüderungen als maßgebliche Ergänzungen bzw. Alternativen zur königlichen Gewalt in der europäischen und deutschen Verfassungsgeschichte herauszustellen.

    Internationale Fachtagung
    „Fürstliche Erbeinungen und Erbverbrüderungen im europäischen Vergleich (1300 − 1650)
    15. und 16. März 2012
    Konferenzraum im Universitätshauptgebäude, Domstraße 11, Eingang 2, 174879 Greifswald

    Weitere Informationen
    Tagungsprogramm http://hsozkult.geschichte.hu-berlin.de/termine/id=18404

    Ansprechpartner an der Universität Greifswald
    Prof. Dr. Karl-Heinz Spieß
    Historisches Institut
    Lehrstuhl für Allgemeine Geschichte des Mittelalters und Historische Hilfswissenschaften
    Rubenowstraße 2, 17487 Greifswald
    Telefon 03834 86-3303
    mittelalter@uni-greifswald.de


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Journalisten, Studierende, Wissenschaftler
    Geschichte / Archäologie
    überregional
    Wissenschaftliche Tagungen
    Deutsch


     

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