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Heute hat sich der Bundestag in erster Lesung mit dem von Abgeordneten aller Fraktionen eingebrachten Gesetzesentwurf zur Neuregelung des Transplantationsgesetzes beschäftigt. Die DGfN hat bereits am 3. März das Vorhaben, die bisher geltende Zustimmungslösung zu einer Entscheidungslösung zu verändern, begrüßt. Einen besonderen Meilenstein sehen die Nephrologen nun auch in der besseren Absicherung von Lebendspendern, die der Gesetzesentwurf vorsieht.
Die Nierentransplantation gilt als die beste Form der Nierenersatztherapie, da sie mit der geringsten Morbidität und Mortalität assoziiert ist und die Dialyse als kardiovaskulärer Risikofaktor entfällt. Dadurch ermöglicht sie den Betroffenen ein nahezu normales Leben, da es ihnen erspart wird, sich dreimal die Woche á vier Stunden der Blutwäsche zu unterziehen. Auch unter gesundheitsökonomischen Gesichtspunkten ist sie die bessere Lösung – die Kosten für die Transplantation und Nachsorge haben sich im Vergleich zur dauerhaften Dialysebehandlung bereits nach wenigen Jahren amortisiert. Besonders vorteilhaft ist die Lebendspende, die frühzeitig geplant und mit dem Eintreten der Dialysepflichtigkeit durchgeführt wird: Statistische Analysen zeigen klar, dass diese sogenannte präemptive Nierentransplantation mit der besten Prognose assoziiert ist.
Zunehmend mehr Patienten nutzen die Möglichkeit der Lebendspende, wenn sie einen spendenbereiten nahen Verwandten oder Lebenspartner haben. Das prominenteste Beispiel ist das Ehepaar Steinmeier. Heute wird sogar mit gutem Erfolg trotz immunologischer Unverträglichkeiten und über die Grenzen von inkompatiblen Blutgruppen hinweg transplantiert, um so die Zahl der möglichen Spender-Empfänger Konstellationen erweitern zu können. Generell ist das Risiko des Eingriffs für Spender und Empfänger als gering einzustufen. Auch der Spender ist gesundheitlich nicht längerfristig beeinträchtigt, da jeder Mensch gut mit nur einer Niere auskommen kann. Vorab werden Spender und Empfänger mehreren Gesundheitstests unterzogen, um mögliche Risiken im Vorfeld auszuschließen und die Chance auf eine erfolgreiche Transplantation zu erhöhen.
Bisher waren jedoch die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Lebendspende in Deutschland, insbesondere hinsichtlich der Absicherung der Spender unzureichend. Im nun vorgelegten Gesetzesentwurf sind diese Mankos behoben worden: Grundsätzlich ist die Krankenkasse des Organempfängers zuständig für die Leistungen an den Spender. So sollen Organspender zukünftig auch ein Krankengeld erhalten, das den Verdienstausfall kompensiert und zudem bei Arbeitsunfähigkeit einen Anspruch auf Lohnfortzahlung von sechs Wochen haben, für die die Krankenkasse des Empfängers aufkommt, wie Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr heute erklärte. Auch soll im Falle von Komplikationen und Langzeit-Beeinträchtigungen der Unfallversicherungsschutz greifen. Damit sind Organspender nun deutlich besser abgesichert als zuvor.
„Das neue Transplantationsgesetz verbessert die Rahmenbedingungen für die Lebendspende entscheidend. Wir hoffen, dass nun mehr Menschen eine Lebendspende in Betracht ziehen, wodurch sich auch die generelle Situation des Organmangels und der intolerabel langen Wartezeiten entspannen würde“, so das Fazit von Prof. Dr. Jan Galle, Sprecher der Deutschen Gesellschaft für Nephrologie.
Für weitere Informationen und Interviewanfragen:
Pressestelle der DGfN:
Dr. Bettina Albers
Tel. 0174/ 2165629, albers@albersconcept.de
Merkmale dieser Pressemitteilung:
Journalisten
Ernährung / Gesundheit / Pflege, Medizin
überregional
Buntes aus der Wissenschaft, Wissenschaftspolitik
Deutsch
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