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25.04.2012 15:52

Symposium zum Verhältnis von Religionsfreiheit und Gleichberechtigung der Geschlechter

Marietta Fuhrmann-Koch Kommunikation und Marketing
Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg

    Die komplexen Wechselbeziehungen von Religionsfreiheit und Gleichberechtigung der Geschlechter stehen im Mittelpunkt eines internationalen Symposiums am 4. und 5. Mai 2012 am Internationalen Wissenschaftsforum der Universität Heidelberg. Wissenschaftler erörtern mit hochrangigen Vertretern von Religionsgemeinschaften sowie Experten aus Justiz und Politik Grundsätze für die Lösung konkreter Konflikte im Verhältnis von Religion und Recht. Unter den Teilnehmern sind der frühere Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Kardinal Karl Lehmann, die Verfassungsrichter Prof. Dr. Susanne Baer und Wilhelm Schluckebier sowie die baden-württembergische Integrationsministerin Bilkey Öney.

    Pressemitteilung
    Heidelberg, 25. April 2012

    Symposium zum Verhältnis von Religionsfreiheit und Gleichberechtigung der Geschlechter
    Den Eröffnungsvortrag hält der Europarechtler J. H. H. Weiler von der New York University

    Die komplexen Wechselbeziehungen von Religionsfreiheit und Gleichberechtigung der Geschlechter stehen im Mittelpunkt eines internationalen Symposiums am 4. und 5. Mai 2012 am Internationalen Wissenschaftsforum der Universität Heidelberg. Wissenschaftler erörtern mit hochrangigen Vertretern von Religionsgemeinschaften sowie Experten aus Justiz und Politik Grundsätze für die Lösung konkreter Konflikte im Verhältnis von Religion und Recht. Unter den Teilnehmern sind der frühere Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Kardinal Karl Lehmann, die Verfassungsrichter Prof. Dr. Susanne Baer und Wilhelm Schluckebier sowie die baden-württembergische Integrationsministerin Bilkey Öney. Veranstaltet wird dieses Symposium von Prof. Dr. Dr. Juliane Kokott, Generalanwältin am Gerichtshof der Europäischen Union, und Prof. Dr. Ute Mager vom Institut für deutsches und europäisches Verwaltungsrecht der Ruperto Carola.

    Das Symposium „Religionsfreiheit und Gleichberechtigung der Geschlechter – Spannungen und ungelöste Konflikte“ widmet sich speziell dem Verhältnis zwischen dem Gebot der Gleichberechtigung der Geschlechter als Menschenrecht und religiös-kulturell begründeten Ungleichbehandlungen von Mann und Frau, für die ebenfalls ein Menschenrecht, nämlich das Recht der Religionsfreiheit in Anspruch genommen wird. „In diesem Spannungsfeld bündeln sich wie in einem Brennglas die Konflikte zwischen individueller Freiheit und kollektiver Selbstbestimmung sowie rechtlichen, das heißt staatlichen, und religiösen Werteordnungen“, erklärt Prof. Mager. „Die Stellung der Frauen wird zum Marker für ganze Wertsysteme und ist in besonderer Weise der Gefahr politischer Instrumentalisierung ausgesetzt, ob in der Debatte um Einwanderung und Ausländerintegration oder in der Auseinandersetzung um die nationale Identität.“

    In seinem Eröffnungsvortrag „Resolving Clashes between Right and Right – A Conceptual Reflection“ präsentiert der renommierte amerikanische Europarechtler Prof. Dr. J. H. H. Weiler von der New York University am Vorabend des Symposiums das Thema Religion im Spannungsfeld der Grundrechte. „Er beschäftigt sich beispielsweise mit der Frage, wie sich religiöse Menschen und Religionsgemeinschaften verhalten sollen, wenn das Wort Gottes nach ihrer Glaubensüberzeugung dazu verpflichtet, die Diskriminierung von Frauen zu tolerieren oder zu praktizieren. Zur Beantwortung solcher Fragen ist Prof. Weiler in besonderem Maße berufen: Als Sohn eines Rabbiners und Leiter eines Zentrums für Recht und Jüdische Kultur gilt sein besonderes Interesse den religiösen Einflüssen auf Recht und Kultur“, erklärt Prof. Kokott. Vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte hat Prof. Weiler erfolg¬reich das Recht Italiens verteidigt, Kruzifixe in öffentlichen Schulen aufzuhängen. Die öffentliche Veranstaltung am 3. Mai findet in der Aula der Alten Universität statt und beginnt um 18.00 Uhr.

    Das Symposium „Religionsfreiheit und Gleichberechtigung der Geschlechter“ wird von der Thyssen-Stiftung, der Manfred Lautenschläger-Stiftung, der Deutschen Forschungsgemeinschaft, dem Auswärtigen Amt sowie dem Gleichstellungsbüro der Universität Heidelberg gefördert.

    Kontakt:
    Prof. Dr. Ute Mager
    Institut für deutsches und europäisches Verwaltungsrecht
    Telefon (06221) 54-7737, ute.mager@jurs.uni-heidelberg.de

    Prof. Dr. Dr. Juliane Kokott
    Generalanwältin am Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH)
    juliane.kokott@curia.europa.eu

    Kommunikation und Marketing
    Pressestelle, Telefon (06221) 54-2311
    presse@rektorat.uni-heidelberg.de


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Journalisten
    Recht, Religion
    überregional
    Wissenschaftliche Tagungen
    Deutsch


     

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