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03.05.2002 09:51

Naturschutzamt lehnt lasche Grenzwerte der EU-Kommission zur Saatgut-Verunreinigung ab

Franz August Emde Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Bundesamt für Naturschutz

    Naturschutzamt lehnt lasche Grenzwerte der EU-Kommission zur Saatgut-Verunreinigung ab
    Bonn, 3. Mai 2002: Das Bundesamt für Naturschutz (BfN) lehnt den Vorschlag der EU-Kommission für eine Richtlinie ab, die die unbeabsichtigte Kontamination von konventionell erzeugtem Saatgut mit gentechnisch verändertem Saatgut regeln soll. Nach Ansicht des BfN dürfte aus naturschutzfachlicher Vorsorgepflicht keine Saatgutverunreinigung toleriert werden, um die Verbreitung von Fremdgenen in der Natur zu verhindern. Der Grenzwert von Verunreinigungen sollte sich an der bisher bewährten Marke von 0,1% (Nachweisgrenze) orientieren. Hiermit wird zumindest ein minimaler Schutz für die Gentechnikfreiheit von sowohl biologisch als auch konventionell erzeugtem Saatgut gewährleistet. "Das Risikenpotenzial transgener Pflanzen auf das Gesamtökosystem ist noch nicht ausreichend abschätzbar", sagte BfN-Präsident Dr. Hartmut Vogtmann anlässlich der heutigen Anhörung der EU-Kommission. "Es ist bekannt, dass bei der Übertragung von Fremdgenen in das Erbgut von Kulturpflanzen keinesfalls nur der erwünschte Effekt, zum Beispiel die Resistenz gegenüber Totalherbiziden, erzeugt wird. Darüber hinaus sind auch unvorhersehbare Nebenwirkungen zu beobachten," so Vogtmann.
    Nach Ansicht des BfN ist immer noch völlig unklar, wie sich die eingebauten artfremden Transgene und die gleichfalls übertragenen Promotoren und vorwiegend viralen Vektoren in Boden, Pflanze und Tier langfristig verhalten. Die genetischen Regulationsmechanismen sind bisher nur unzureichend erforscht. Dies erschwert die Vorhersagbarkeit des Verhaltens transgener Organismen. Deshalb ist die Anwendung des Vorsorgeprinzips bei dieser Technik unverzichtbar. Dies muss auch für die Regelungen im Bereich der Saatgutkontamination gelten. Das Bundesamt für Naturschutz hält die von der Kommission vorgeschlagenen Grenzwerte daher nicht für ausreichend. Eine Saatgutverunreinigung von 0,5% bedeutet immerhin 50 m2 transgene Pflanzen pro Hektar! Gentechnikfreiheit ist damit nicht mehr zu erreichen. Stattdessen steht zu befürchten, dass eine solche Regelung die Bemühungen konventionell und biologisch wirtschaftender Landwirtschaftsbetriebe um Gentechnikfreiheit aushebelt, dem Verbraucher keinerlei Wahlfreiheit mehr erlaubt und der Verbreitung der Transgene mit allen damit verbundenen Risken für die Natur und die biologische Vielfalt Vorschub leistet.
    Die EU-Kommission schlägt dagegen für die einzelnen Kulturarten unterschiedliche Grenzwerte vor: 0,3% für Raps und Baumwolle, 0,5% für Tomaten, Zuckerrüben, Mais, Kartoffel und Chicoree und 0,7% für Soja. Diese Werte wurden auf Vorschlag des wissenschaftlichen Ausschusses mit dem Ziel festgelegt, einen Grenzwert von 1% im jeweiligen Endprodukt (z.B. Futter oder Lebensmittel) einhalten zu können. Bei Überschreiten dieser Grenzwerte soll lediglich eine unspezifische Kennzeichnung erfolgen. Eine entsprechende Verunreinigung von Saatgut ist sowohl durch Auskreuzung aus benachbarten Anbauparzellen möglich, als auch im Verarbeitungsprozess des Saatguts durch Verschleppung zu erwarten.


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Tier / Land / Forst
    überregional
    Forschungsprojekte
    Deutsch


     

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