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06.05.2002 00:00

Endlich Schmerzensgeld für Hörschaden durch Rockkonzert

Dipl. Biol. Barbara Ritzert Pressearbeit
Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften

    SPERRFRIST, 6.5.,11.00 Uhrf

    Erstmals haben deutsche Richter Konzertveranstalter für die Hörschäden einer Besucherin haftbar gemacht. Fachärzte begrüßen auf der Jahresversammlung der Deutschen Gesellschaft für Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde, Kopf- und Hals-Chirurgie in Baden-Baden vom 8. bis 12. Mai das Urteil. Sie fordern die Begrenzung des Schallpegels für Walkmen, Diskotheken und Konzerte.

    In die Annalen der Pop-Musik ging der Auftritt der Gruppe "N'Sync" am 1. März 1997 in Trier zwar nicht gerade ein. Aber in die Geschichte des deutschen Rechts: Sozusagen im Nachhall des damaligen Lärmgewitters verurteilte das Oberlandesgericht Koblenz am 13. September 2001 (Aktenzeichen: 5 U 1324/00) erstmals in der Bundesrepublik einen Konzertveranstalter zur Zahlung von Schmerzensgeld für einen Hörschaden.

    Geklagt hatte eine zum Zeitpunkt des Konzerts 13-jährige Schülerin. Sie stand während des Auftritts der Boys-Group an der Sicherheitsbarriere vor der Bühne, keine zwei Meter von einem der Lautsprecher-Türme entfernt. Nach dem Konzert suchte sie einen HNO-Arzt auf, der eine - wie es im Urteil heißt - "hochgradige, lärmtraumatische Innenohrschädigungen mit Tinnitus" (Ohrgeräuschen) "beidseits" und eine "Schwindelsymptomatik" diagnostizierte. Eine längere, teilweise stationäre Therapie folgte.

    Die Richter sahen es als erwiesen an, dass die Schülerin über rund 90 Minuten einem "pflichtwidrig hohen Schallpegel" von bis zu 104 Dezibel ausgesetzt war. Für diesen gesundheitsgefährdenden Lärm sei allein der Veranstalter verantwortlich gewesen; die Klägerin treffe keine Mitschuld, weshalb das Gericht ein Schmerzensgeld von 9000 DM für angemessen hielt.
    Für Hals-Nasen-Ohren-Ärzte ist das Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz ein Schritt in die richtige Richtung. Sie setzen sich seit Jahren dafür ein, den Schallpegel - ähnlich wie am Arbeitsplatz - bei Rockkonzerten, in Diskotheken aber auch in den Kopfhörern von "Walk-" und "Discman-"Geräten auf ohrverträglicheres Maß herabzusetzen. "Wir empfehlen auch persönlichen Schallschutz", so Dr. Hans-Udo Homoth, 1. Vorsitzender des Deutschen Berufsverbandes der Hals-Nasen-Ohrenärzte e.V., "und ausreichend langen Ruhepausen für die Ohren, sollte es doch einmal zu laut geworden sein."

    Nicht nur laute Musik gefährdet das Gehör. Bataillone anderer Krachmacher setzen tagtäglich den Ohren zu: Flugzeuge, Motorräder und Lastwagen, Presslufthämmer, Schlagbohrer und Schleifgeräte. Auch kurze Explosionen wie der Knall einer Spielzeugpistole oder eines Sylvesterböllers können in Sekundenbruchteilen die Hörsinneszellen (Haarzellen) im Innenohr schädigen.

    Dabei spielt es keine Rolle, ob die Fans lauter Rockmusik oder röhrender Formel-1-Motoren den Krach als Genuss empfinden: Unabhängig jeder persönlichen Vorliebe bleibt der Schadenspegel gleich. Etwa ab 85 Dezibel - dem Lärm eines Lastwagens in fünf Meter Entfernung - wird es kritisch, wenn diese Lautstärke mindestens 40 Stunden pro Woche aufs Trommelfell schlägt. Bei 100 Dezibel, welche oft in die Ohren von Disko- und Konzertbesuchern dröhnen, gelten schon 90 Minuten pro Woche als ungesund. Kein Wunder, dass in Deutschland - je nach Untersuchung - bis zu 25 Prozent der Jugendlichen bereits an Schwerhörigkeit leiden.

    Auch die bei streikenden Gewerkschaftern beliebten Trillerpfeifen erzeugen im Abstand von einem Meter einen Schallpegel von 120 Dezibel. Homoth: "Das ist die Schmerzschwelle und absolut schädlich."

    Weil Lärm meist nicht weh tut und manchmal sogar gefällt, sollte jeder um die Empfindsamkeit seiner Ohren wissen und sie möglichst schon in jungen Jahren bewusst vor Schäden schützen. Um Schüler dafür zu sensibilisieren, startete der Berufsverband der HNO-Ärzte gemeinsam mit der "Fördergemeinschaft Gutes Hören" und dem "Deutschen Grünen Kreuz" schon im Mai 2000 die Aktion "Take care of your ears" ("Pass auf Deine Ohren auf"). Mittlerweile beteiligen sich an dieser Aktion, die auf Schüler der fünften und sechsten Klassen zielt, 3900 Schulen. "Ohne erhobenen Zeigefinger" sollen die Kinder und Jugendlichen im Musikunterricht zu Gehör schonendem Verhalten motiviert werden.

    Auch das "Hören-Mobil" lädt die Menschen zum Lauschen ein: Bundesweit bietet das mobile Informationszentrum Schulklassen und Passanten unter anderem Hörtests und die Teilnahme an einem Hörquiz an. Wer will, kann auch die Lautstärke seines "Walkman" testen lassen. In diesem Jahr startet die "Hörtour" am 7. August auf eine achtwöchige Reise durch die Republik; Veranstaltungen sind in 30 Städten geplant.
    o Am Beratungstelefon "Gutes Hören" gibt jeden Mittwoch zwischen 14 und 16 Uhr ein HNO-Arzt (Telefon 08 00 / 0 112 113) kostenlos Auskunft.

    Pressestelle: Barbara Ritzert; ProScientia GmbH, Andechser Weg 17, 82343 Pöcking
    Tel.: 08157/93 97-0; Fax: 08157/93 97-97;
    e-mail: ritzert@proscientia.de

    ACHTUNG REDAKTIONEN:
    Pressekonferenz:
    HNO-Heilkunde für das 3. Millenium
    Montag, 6. Mai 2002, 11.00 Uhr
    "Paracelsus-Zimmer", Kassenärztliche
    Vereinigung Nord-Württemberg
    Albstadtweg 11, 70567 Stuttgart

    "Kinder mit Sprachentwicklungsstörungen", betont Homoth, "sollten dem HNO-Arzt vorgestellt werden." Denn oft stecke hinter der Hörminderung ein Mittelohrerguss, der keine Schmerzen bereitet.

    Pressekonferenz:
    HNO-Heilkunde für das 3. Millenium
    Montag, 6. Mai 2002, 11.00 Uhr
    "Paracelsus-Zimmer", Kassenärztliche
    Vereinigung Nord-Württemberg
    Albstadtweg 11, 70567 Stuttgart


    Weitere Informationen:

    http://hno.org


    Bilder

    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Ernährung / Gesundheit / Pflege, Medizin
    überregional
    Buntes aus der Wissenschaft, Wissenschaftliche Tagungen
    Deutsch


     

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