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16.05.2002 23:40

Fünfte Gedächtnisvorlesung zu Ehren von Max Hachenburg an der Universität Heidelberg

Dr. Michael Schwarz Kommunikation und Marketing
Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg

    Universität lädt Vertreter der Medien herzlich ein: Freitag, 17. Mai 2002, 17.00 Uhr, Aula der Alten Universität, Grabengasse 1 - Bei der Festveranstaltung wird auch der Max-Hachenburg-Gedächtnispreis verliehen

    Wer war Max Hachenburg? Anfang des vergangenen Jahrhunderts hätte es einer solchen Frage nicht bedurft. Damals wusste nahezu jeder regional und überregional tätige Jurist, dass Max Hachenburg - Ehrendoktor der Wirtschaftshochschule Mannheim und der Universität Heidelberg - einer der bedeutendsten deutschen Wirtschaftsanwälte der Weimarer Zeit war.

    Max Hachenburg stammt aus einer seit Jahrhunderten in Mannheim ansässigen Familie. Dort am 10. Oktober 1860 geboren, war er schon mit 25 Jahren als Rechtsanwalt beim Landgericht Mannheim zugelassen. Dieser anwaltlichen Leidenschaft ist er bis an sein Lebensende ebenso treu geblieben wie seiner Verbundenheit zum Rhein-Neckar-Dreieck. Obzwar Hachenburg nie im Vordergrund des kommunalpolitischen Lebens stand, hat er durch seine anwaltliche Tätigkeit das gesellschaftliche Leben Mannheims beeinflusst. Daher wurde ihm im Jahre 1930 die Goldene Bürgermedaille der Stadt Mannheim verliehen. Mit dem Dritten Reich brach indes über den Juden Max Hachenburg ein tragisches Schicksal herein. Er musste im Alter von 78 Jahren emigrieren, ging zuerst nach England und später nach Kalifornien. Seine Heimatstadt Mannheim hat Max Hachenburg niemals wiedergesehen; er starb am 23. November 1951 in Berkeley im Alter von 91 Jahren.

    Max Hachenburg war einer der bedeutendsten Gesellschaftsrechtler seiner Zeit. Er war kraft seiner zahlreichen und wegweisenden literarischen Arbeiten zugleich Rechtswissenschaftler und Rechtspraktiker. Wie kein zweiter neben ihm hat Max Hachenburg das Kapitalgesellschaftsrecht während des ausgehenden Kaiserreiches und der Weimarer Republik geprägt. Noch heute steht sein Name auf einem bekannten Großkommentar des GmbH-Rechts, der von Universitätsprofessoren und Rechtsanwälten aus Heidelberg und Mannheim unter Einbindung von Kollegen anderer Städte mit Eifer fortgeführt wird.

    Max Hachenburg gilt als vorbildliches Beispiel für die Einheit von Wissenschaft und Praxis. Was er schon damals in seiner Person vereinigte, findet heute in anderer Dimension seine glückliche Fortsetzung im Modell der anwaltsorientierten Juristenausbildung, bei dem die Heidelberger Juristenfakultät auf einen langjährigen und fruchtbaren Dialog mit der regionalen gerichtlichen Rechtspraxis und der Anwaltschaft zurückschauen kann.

    Gerade zur Juristischen Fakultät der Universität Heidelberg hatte Max Hachenburg ein besonders starkes Band geknüpft: Dies fand seinen Anfang in dem Umstand, dass Hachenburg an eben jener Fakultät im Wintersemester 1878/79 sein Studium der Rechtswissenschaften begann. Und obgleich er der Heidelberger Juristenfakultät zwischenzeitlich den Rücken gekehrt hatte, wurde es aus Anlass seiner Ehrenpromotion zum Doktor der Staatswissenschaften im Jahre 1930 wieder aufgenommen.

    An diese traditionelle Verbindung knüpfte die Ruprecht-Karls-Universität an, als sie im Jahre 1996 auf Initiative der Juristischen Fakultät erstmals Rechtswissenschaftler und Rechtspraktiker aus der ganzen Bundesrepublik zu einer Vorlesungsreihe zum Gedächtnis an Rechtsanwalt Dr. Dr. h.c. Max Hachenburg einlud. Zwischenzeitlich haben sich viele Juristen zusammengefunden und einen Max Hachenburg-Gedächtnisfonds ins Leben gerufen, der dazu dient, dem wissenschaftlichen Nachwuchs aus den fünf juristischen Fakultäten Baden-Württembergs eine verdiente Belohnung für herausragende Dissertationen im Bereich des Handels- und Wirtschaftsrechts zuzuerkennen. Gleichzeitig soll damit eine Brücke von Max Hachenburg und seiner Wirkzeit zu den heutigen jungen Juristen geschlagen werden, die dafür Sorge tragen werden, dass der Name des großen Mannheimer Rechtsanwalts und berühmten Kommentators des Handels- und Gesellschaftsrecht weiterhin lebendig bleibt.

    Auch in diesem Jahr laden die Kuratoren des Max Hachenburg-Gedächtnisfonds zu einer weiteren Gedächtnisvorlesung und zur Verleihung des Max Hachenburg-Gedächtnispreises mit anschließendem Empfang des Rektors an die Universität Heidelberg ein. Am Freitag, 17. Mai 2002, kommen nunmehr zum fünften Mal führende Juristen verschiedener Berufszweige zusammen, um das Andenken Max Hachenburgs zu ehren. Das wissenschaftliche Programm beschäftigt sich mit den handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Fragen der Gewinnermittlung und Gewinnausschüttung im Personengesellschafts- und GmbH-Recht - ein Thema, welches nicht nur dem Wirk- und Schaffenskreis Hachenburgs entspricht, sondern gleichfalls von aktueller Bedeutung für die mittelständischen Unternehmen in der südwestdeutschen Region ist.

    Dem Kuratorium ist es gelungen, mit Professor Dr. Wolfgang Schön, Universitätsprofessor am Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Patent-, Urheber- und Wettbewerbsrecht in München und Professor Dr. Hans-Joachim Priester, Notar in Hamburg, ausgewiesene Experten zu diesem Fragenkreis zu gewinnen. Preisträger des Gedächtnispreises 2002 sind Dr. Jens Berberich für eine konzernbilanzrechtliche Dissertation und Dr. Andreas Masuch für eine Dissertation aus dem Kapitalmarktrecht.

    Rückfragen bitte an:
    Dr. Michael Schwarz
    Pressesprecher der Universität Heidelberg
    Tel. 06221 542310, Fax 542317
    michael.schwarz@rektorat.uni-heidelberg.de
    http://www.uni-heidelberg.de/presse/index.html


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Politik, Recht
    überregional
    Buntes aus der Wissenschaft, Personalia, Wissenschaftliche Tagungen
    Deutsch


     

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