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21.05.2002 13:44

Psychiater kritisieren belgisches Sterbehilfe-Gesetz

Dipl.-Journ. Maike Zander Pressereferat
Kompetenznetz Depression

    München. Psychiater des Forschungsprojektes Kompetenznetz "Depression, Suizidalität" kritisieren das belgische Sterbehilfe-Gesetz, das die Tötung von psychisch und körperlich kranken Menschen legalisiert.

    "Das belgische Sterbehilfe-Gesetz eröffnet die Bühne für das erschreckende Szenario, dass dem Todeswunsch schwer kranker Menschen nachgegeben wird, ohne nach den Gründen zu forschen", sagt der Psychiater Prof. Dr. Ulrich Hegerl von der Ludwig-Maximilians-Universität. Vielfach sei nämlich nicht die schwere körperliche Erkrankung der Grund für den Todeswunsch, sondern eine unbehandelte Depression. "Nicht nur Laien, sondern auch Ärzte missverstehen den Todeswunsch als nachvollziehbare Reaktion auf die schwere körperliche Begleiterkrankung und übersehen dabei die Depression, die behandelt werden könnte", erklärt der Psychiater. Vor diesem Hintergrund von einem "Freitod" zu sprechen, sei zynisch.

    Viele Patienten mit einer depressiven Erkrankung kennen den Wunsch, nicht mehr leben zu wollen. 15 Prozent aller Menschen, die unter einer schweren Depression leiden, sterben durch Suizid. "Der Todeswunsch ist Symptom der Erkrankung und sollte als Hilferuf und Appell für eine bessere Behandlung der Patienten verstanden werden", sagt Prof. Hegerl, der Sprecher des bundesweiten Forschungsprojektes Kompetenznetz "Depression, Suizidaltät" ist. Weltweit sterben mehr als eine Million Menschen pro Jahr durch Selbsttötung. Wissenschaftliche Untersuchungen zeigen, dass 90 Prozent der Suizide vor dem Hintergrund einer psychiatrischen Erkrankung geschehen, die aber oft übersehen bzw. nicht ausreichend therapiert wurde.

    Eine Depression kann in den meisten Fällen mit Medikamenten oder Psychotherapie erfolgreich behandelt werden, aber derzeit erhalten nur 10 Prozent aller Patienten eine Therapie, die dem Stand der Forschung entspricht. "Das belgische Sterbehilfe-Gesetz birgt die Gefahr, dass dem Todeswunsch depressiv erkrankter Menschen nachgegeben wird, obwohl erfolgreiche Behandlungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen", so Prof. Dr. Ulrich Hegerl. Das Gesetz schreibe keine ausreichende psychiatrische Untersuchung der Betroffenen durch einen Facharzt vor, um z.B. eine Depression auszuschließen.

    Das deutsche Forschungsprojekt Kompetenznetz "Depression, Suizidalität" wird vom Bundesministerium für Bildung und Forschung gefördert und will verstärkt darüber informieren, welche Hilfen es für depressiv erkrankte Menschen gibt. Wichtige Ansprechpartner für Betroffene sind Fachärzte, die sich mit psychischen Erkrankungen beschäftigen, sowie Psychotherapeuten. In einer Krisensituation können sich Patienten an die Notfallambulanz einer psychiatrischen Klinik, den örtlichen Krisendienst oder an die Telefonseelsorge (Telefon 0 800 / 1 11 01 11 und 0 800 / 1 11 02 22) wenden.

    Kompetenznetz "Depression, Suizidalität", Psychiatrische Klinik der LMU München Nussbaumstraße 7, 80336 München, www.kompetenznetz-depression.de

    Presse: Maike Zander, Tel. 089/51 60 55 53, Fax 089/51 60 55 57, maike.zander@psy.med.uni-muenchen.de


    Weitere Informationen:

    http://www.kompetenznetz-depression.de


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Ernährung / Gesundheit / Pflege, Gesellschaft, Medizin, Politik, Psychologie, Recht
    überregional
    Forschungsprojekte
    Deutsch


     

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