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03.06.2002 15:14

Ausschreibung für Hochschulen: Förderung binationaler Studiengänge für das Studienjahr 2003/2004

Ulrike Reimann Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Deutsch-Französische Hochschule DFH

    Ausschreibung für Hochschulen:
    Förderung binationaler Studiengänge für das Studienjahr 2003/2004
    Hochschulen können bis 31. Oktober 2002 Anträge auf Förderung stellen

    Deutsche und französische Hochschulen, die in ihrem Studienangebot einen deutsch-französischen Studiengang anbieten, können bei der Deutsch Französischen Hochschule (DFH) einen Antrag auf finanzielle Förderung stellen. In die Förderung aufgenommen werden deutsch-französische Studiengänge mit einem hohen Integrationsgrad, die zu zwei nationalen Abschlussdiplomen führen. Neben grundständigen Studiengängen können die Hochschulen auch Anträge für langfristige Studienaufenthalte und weiterführende Studiengänge (binationale Aufbaustudiengänge) stellen. Diese Ausschreibung der DFH gilt für das übernächste Studienjahr, also für 2003/3004. Die Ausschreibungsfrist ist der 31. Oktober 2002. Die Bewerbungsfrist für das kommende Studienjahr 2002/2003 ist bereits abgelaufen.
    Grundsätzlich werden solche binationalen Studiengänge unterstützt, die den DFH- Ausschreibungskriterien entsprechen. Studienleistungen und Studiendauer sind gleichgewichtig auf die Hochschulen zu verteilen, wobei sich im Regelfall der Studienaufenthalt im Partnerland auf mindestens 3 Semester beläuft. Das Studium an den Standorten der Partnerhochschulen wird durch einen gemeinsamen Studienplan auf der Grundlage einer Vereinbarung zwischen den Hochschulen geregelt. Diese enthält Bestimmungen über die Prüfungen und die Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen. Anträge für bestehende oder in der Entwicklung befindliche integrierte Studiengänge sind von den Partnerhochschulen gemeinsam zu stellen. Ein Rechtsanspruch auf die Förderung durch die DFH besteht nicht.
    Die finanzielle Förderung seitens der DFH erstreckt sich auf Infrastrukturkosten wie Tutoren- und Hilfskraftstunden oder Lehraufträge sowie fachspezifische Sprachförderung. Daneben gewährt die DFH Mobilitätsbeihilfen für die Studierenden, die sich in der Auslandsphase des binationalen Studiums befinden.
    Antragsformulare und nähere Informationen: Deutsch-Französische Hochschule DFH, Université franco-allemande UFA, Am Staden 17, D-66121 Saarbrücken, Tel.: +49 (0)681/501-1367, Fax : +49 (0)681/501-1355, E-mail: info@dfh-ufa.org. Internet: www.dfh-ufa.org (Antragsformulare sind auch online abrufbar).

    Die Deutsch-Französische Hochschule (DFH) ist ein Verbund von Mitgliedshochschulen aus Deutschland und Frankreich. Sie besitzt den Rechtsstatus einer Hochschule. Ihr Campus ist dezentral organisiert. Sie kooperiert mit ihren deutschen und französischen Partnerhochschulen unter anderem zur Sicherstellung von binationalen Studiengängen. Ziel ist die Schaffung eines Systems integrierter Studiengänge als Beitrag zur Schaffung eines europäischen Hochschulraumes im Sinne der Erklärung von Bologna.


    Bilder

    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    fachunabhängig
    überregional
    Organisatorisches, Studium und Lehre
    Deutsch


     

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