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17.06.2002 14:12

Studiengebührenvorstoß der Landesregierung zurückgewiesen

Kordula Lindner-Jarchow M. A. Stabsstelle für Presse, Kommunikation und Marketing
Universität Siegen

    Auf seiner heutigen Sitzung hat der Senat der Universität Siegen folgende Resolution zu den Gebührenplänen der Landesregierung im Hochschulbereich verabschiedet:

    "Studiengebühren werden nicht erhoben. Das gilt für ein Studium bis zum ersten berufsqualifizierenden Abschluss und für ein Studium in einem konsekutiven Studiengang, der zu einem weiteren berufsqualifizierenden Abschluss führt." Das hat der Landtag des Landes Nordrhein-Westfalen am 14. März 2000 (in Art. 10 des Hochschulgesetzes NRW) beschlossen. In der Begründung zu dieser Regelung heißt es u.a.:
    "Studiengebühren als Instrument der Hochschulfinanzierung gefährden die Chancengleichheit des Hochschulzugangs und beeinträchtigen das konzentrierte Studium der sozial und finanziell schlechter gestellten Studierenden. Derartige Finanzquellen stehen daher außer Verhältnis zu den mit Studiengebühren verbundenen sozialen Kosten."
    Die Landesregierung, der Landtag und alle politischen Parteien haben immer wieder für Nordrhein-Westfalen den hohen Stellenwert von Bildung, Wissenschaft und Forschung für die Entwicklung und den Wohlstand des Landes in der Zukunft bekundet und herausgestellt. Es ist höchste Zeit, dass diesen Worten nunmehr auch überzeugende Taten folgen durch eine deutliche Steigerung der Investitionen in die Bildung. Stillstand bedeutet hier Rückschritt, der im harten globalen Wettbewerb nur schwer wieder aufzuholen ist.
    Investitionen in diesem Bereich sind Investitionen in die Zukunft und sichern den Wissenschaftsstandort NRW. Dies darf nicht durch kurzsichtige Spareffekte gefährdet werden. Gerade in wirtschaftlich schweren Zeiten müssen Investitionen in die Zukunft besonders verstärkt und nicht abgebaut werden.
    Zusätzliche Verwaltungsgebühren für die Studierenden und Studiengebühren für Langzeitstudierende, für Zweitstudien, Aufbau-/Ergänzungs- und Erweiterungsstudien sowie für Promotionsstudien und Seniorenstudien stehen im Widerspruch zu diesen Erklärungen und Zielen, sie sind daher abzulehnen. Zweifellos muss in der näheren Zukunft über die Neugestaltung der Bildungsfinanzierung unter dem Postulat von sozialer Gerechtigkeit und Chancengleichheit neu nachgedacht werden. Für diese Neugestaltung fordern wir ein sozial- und bildungspolitisches Gesamtkonzept.


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    fachunabhängig
    regional
    Organisatorisches, Wissenschaftspolitik
    Deutsch


     

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