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27.06.2002 15:21

Mitarbeiterbeteiligung: Dornröschenschlaf in Österreich

Mag. Andrea Fellinger Stabsabteilung für Public Relations und Marketing
Johannes Kepler Universität Linz

    Mitarbeiterbeteiligung:
    Dornröschenschlaf in Österreich
    Es ist gar nicht so leicht, Mitarbeiter zu belohnen; die Steuer schnappt schnell zu und viel Geld geht nicht an die Mitarbeiter, sondern an den Fiskus. Gibt es bessere Möglichkeiten als Direktzahlungen?
    Mitarbeiter, mit denen man zufrieden ist, kann man materiell belohnen. Sind es direkte Geldzahlungen, so müssen die Mitarbeiter aber alles versteuern (außer kleinen Weihnachtsgeschenken bis zum Wert von ca. 150 Euro).
    Eine andere Form ist die Beteiligung der Mitarbeiter an sog. Substanzwerten (zum Beispiel an Aktien der Firma oder als stiller Gesellschafter). Hier gibt es einen Freibetrag von 1460 Euro pro Jahr. Trotzdem liegen diese Beteiligungen in Österreich noch in einem recht tiefen Dornröschenschlaf, im Gegensatz zu anderen Ländern wie etwa in den USA.
    Der Grund liegt wohl darin, dass Mitarbeiter, wenn sie einmal Aktien der Firma besitzen, auch im Unternehmen ein Mitspracherecht haben (was manchen Leitern von Firmen nicht recht passt). Außerdem sind sie natürlich an Wertsteigerungen ihrer Aktien interessiert, daher auch an Maßnahmen zur "Kurspflege" und überhaupt an Zielen, die kurzfristig den Aktienwert erhöhen. Sie können so überhitzte Kurse bewirken, wie das Beispiel Enron gezeigt hat. Prof. Markus Achatz: "Grundsätzlich sollte man sich fragen: Will ich, dass meine Mitarbeiter an meiner Firma beteiligt sind? Dann gilt es, sich genau zu überlegen, wie ich als Firmenchef das am besten mache, damit es sich - neben der Mitarbeitermotivation - auch steuerlich auszahlt."
    Prof. Achatz untersucht zur Zeit an der Abteilung für Finanz- und Steuerrecht diese Zusammenhänge und die teilweise außerordentlich komplizierten steuerlichen (Auslegungs)Probleme, die sich aus neuen schwammigen Gesetzesformulierungen ergeben.
    Kontakt: Prof. Dr. Markus Achatz, Institut für Verwaltungsrecht und Verwaltungslehre, DW 8490, mail: markus.achatz@jku.at.


    Weitere Informationen:

    http://www.jku.at


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Wirtschaft
    überregional
    Studium und Lehre
    Deutsch


     

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