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Wissenschaft
Am 9. Juli hat das Plenum der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) in Berlin das von der Kultusministerkonferenz und der Innenministerkonferenz beschlossene besondere Verfahren zur Akkreditierung von Master-Studiengängen an Fachhochschulen kritisch bewertet. Zwar könne als Erfolg verbucht werden, dass endlich die Zulassung von Fachhochschulabsolventen in den höheren Dienst grundsätzlich möglich ist. Dass die Absolventen solcher Studiengänge aber nur unter besonderen Bedingungen bei der Akkreditierung zum höheren öffentlichen Dienst zugelassen werden sollen, sei nicht sachgemäß. Die Zulassung muss bei der Akkreditierung besonders beantragt werden, der Vertreter der obersten Dienstbehörde in der Akkreditierungsagentur hat bei der Entscheidung über die Genehmigung ein Vetorecht. Dies widerspreche, so das Plenum, dem Ziel, im Öffentlichen Dienst das starre Laufbahnsystem durch Leistungs- und Qualitätsorientierung zu ersetzen. Auch das Ansehen der deutschen Abschlüsse im Ausland werde so Schaden nehmen.
Daher begrüßte das Plenum ausdrücklich die Ankündigung von sechs Bundesländern, auf die Ausübung ihres Vetorechtes zu verzichten. HRK-Präsident Professor Klaus Landfried meinte im Anschluss an die Sitzung, nunmehr reife offensichtlich bei immer mehr Ländern die Erkenntnis, dass eine solche sachlich nicht gerechtfertigte Diskriminierung laufbahnrechtlicher Art dem gemeinsamen Ziel einer qualitätsorientierten Studienreform zuwiderlaufe. Er erwarte, dass die Sonderregelung für die Fachhochschulen in dieser Frage bei einer zeitnahen Überprüfung der Verfahrensweise keinen Bestand haben werde.
Merkmale dieser Pressemitteilung:
fachunabhängig
überregional
Wissenschaftspolitik
Deutsch
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