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18.01.2013 11:30

TU Berlin: Keine Titelaberkennung

Stefanie Terp Presse- und Informationsreferat
Technische Universität Berlin

    TU Berlin entzieht Dr. Goldschmidt den Doktortitel nicht

    Die TU Berlin wird Dr. Jürgen Goldschmidt den Doktortitel nicht entziehen. Das entschied auf der Grundlage der Empfehlung des Promotionsausschusses der Präsident der TU Berlin am 14. Januar 2013.

    Dr. Goldschmidt hatte seine an der Fakultät VI Planen Bauen Umwelt eingereichte Dissertation „Management des Stadtumbaus unter Berücksichtigung der städtebaulichen Rahmenbedingungen“ im Dezember 2009 verteidigt. Im April 2010 bekam er die Urkunde überreicht, mit der der akademische Grad „Doktor der Ingenieurwissenschaften“ verliehen wird. Im Sommer 2011 wurden Plagiatsvorwürfe öffentlich. Daraufhin prüfte der Promotionsausschuss den Vorgang. Am 14. Januar 2013 entschied der Präsident der TU Berlin, den Doktortitel nicht zu entziehen. Dafür gibt es folgende Gründe: Der Promotionsausschuss kam zu dem Schluss, dass die wissenschaftliche Qualität der Dissertation von Herrn Dr. Goldschmidt nicht in Frage gestellt werden kann. Damit bleibt eine wesentliche Voraussetzung für die Verleihung des akademischen Grades nach wie vor bestehen. Außerdem konnte eine Täuschungsabsicht nicht erkannt werden. Es liegen in der Dissertation Mängel in der Zitierweise vor. Diese wirken sich allerdings nicht auf die Eigenständigkeit der wissenschaftlichen Leistung aus. Die TU Berlin erteilt Herrn Dr. Goldschmidt die Auflage, innerhalb einer bestimmten Frist seine Dissertation unverändert, aber mit korrekter Zitierweise vorzulegen.

    Weitere Informationen erteilt Ihnen gern: Stefanie Terp, Pressesprecherin der TU Berlin, Tel.: 030/314-23922, E-Mail: pressestelle@tu-berlin.de


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Journalisten, Wissenschaftler
    fachunabhängig
    überregional
    Personalia, Wissenschaftliche Publikationen
    Deutsch


     

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