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03.09.2002 15:29

Aktuelle Entwicklung der Realsteuerhebesätze deutscher Gemeinden

Clemens Esser Geschäftsstelle
Institut "Finanzen und Steuern" e.V.

    Der durchschnittliche Realsteuer-Hebesatz der Gemeinden mit über 50.000 Einwohnern liegt in 2002 bei 429 %.

    Das Institut "Finanzen und Steuern" (IFSt) in Bonn hat in Zusammenarbeit mit dem DIHK eine Untersuchung über die aktuelle Entwicklung der Realsteuern (Gewerbesteuer und Grundsteuer) und deren Hebesätze in den deutschen Städten und Gemeinden mit über 50.000 Einwohnern vorgelegt.

    Im Jahre 2002 wird die Gewerbesteuer im Durchschnitt mit einem Hebesatz von 429 v.H. erhoben. Gegenüber dem Vorjahr hat sich der gewogene Durchschnittshebesatz um einen Punkt erhöht. Der Anstieg bleibt vergleichsweise moderat, weil bei den zahlreichen (17) Erhöhungen große Städte weniger betroffen, diese aber bei den (3) Senkungen mehrheitlich beteiligt sind. Am stärksten erhöht hat sich die durchschnittliche Hebesatzanspannung in Brandenburg (17 Prozentpunkte); am stärksten ermäßigt in Rheinland-Pfalz (- 4 Prozentpunkte). Die Hebesätze bewegen sich zwischen 337 v.H. und 490 v.H.

    In den zwölf Großstädten mit mehr als 500.000 Einwohnern rangiert der Gewerbesteuerhebesatz in Berlin mit 410 v.H. am unteren Ende; in Frankfurt/M. und München mit 490 v.H. an der Spitze.

    Die Hebesätze bei der Grundsteuer A - der Grundsteuer der land- und forstwirtschaftlichen Betriebe - liegen unverändert bei 258 v.H..

    Deutlich höher ist der durchschnittliche Hebesatz der Grundsteuer B mit 455 v.H., zu der bebaute und unbebaute Grundstücke sowie die Betriebsgrundstücke im Betriebsvermögen herangezogen werden. Er ist als Folge einer größeren Zahl von kräftigen Hebesatzveränderungen (größte durchschnittliche Hebesatzanspannung in Berlin mit 60 v.H.-Punkten und größte durchschnittliche Hebesatzermäßigung in Hessen mit -2 v.H.-Punkten) um 9 v.H.-Punkte gestiegen.

    Die Gewerbesteuer erbringt mit rd. 5,5 v.H. der gesamten Steuereinnahmen das vierthöchste Aufkommen aller Steuern, während die Grundsteuer knapp 2 v.H. zum Steueraufkommen beiträgt. Die Hebesätze werden von den Gemeinden eigenverantwortlich festgelegt; ihnen steht grundsätzlich auch das Aufkommen der Realsteuern zu (bis auf die Gewerbesteuerumlage, durch die derzeit rund 25 v.H. des Gewerbesteueraufkommens dem Bund und den Ländern zufließen).

    Das Gewerbesteueraufkommen in 2001 (24,5 Mrd. EUR) liegt deutlich unter dem des Jahres 2000 (27 Mrd. EUR). Die den Gemeinden verbleibende Gewerbesteuer wird auch durch die Anhebung der Gewerbesteuerumlage für Bund und Länder geschmälert, die vermeintlich beträchtliche Mehreinnahmen der Gemeinden aufgrund der Verbreiterung der Bemessungsgrundlage durch das Steuersenkungsgesetz 2000 abschöpfen sollte.

    Das Aufkommen der Grundsteuer wächst stetig. Die Einnahmen der neuen Länder aus den Realsteuern sind aufgrund ihrer geringen Wirtschaftskraft und den tendenziell niedrigen Hebesätzen allerdings nach wie vor unterdurchschnittlich.


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Politik, Recht, Wirtschaft
    überregional
    Forschungsergebnisse, Wissenschaftliche Publikationen
    Deutsch


     

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