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12.09.2002 13:50

Internetrecht-Check für Teledienste-Anbieter

Birgit Berg Pressestelle
Technische Universität Dresden

    Spätestens die Rechtsänderungen zum 1.1.2002 durch das Gesetz über den elektronischen Geschäftsverkehr haben gezeigt: Jeder, der eine "Homepage" im Internet betreibt, sei es eine unternehmerische Website mit kommerziellem Hintergrund, der Behördenauftritt im Internet oder die private Internetseite, unterliegt zahlreichen Pflichten und Obliegenheiten, die dem juristischen Laien weitgehend unbekannt sind.
    Aber selbst der Rechtskundige ist auf dieses Rechtsgebiet, das praktisch nie Gegenstand der Kernausbildung war, nicht ausreichend vorbereitet.
    - Informationspflichten gegenüber den Nutzern,
    - datenschutzrechtliche Anforderungen,
    - rechtliche Gestaltung von Geschäftsprozessen und sonstigen Transaktionen,
    - kommerzielle Kommunikation bis hin zu standesrechtlichen Regeln des Internetauftritts für Freiberufler ?
    all dies ist inzwischen im BGB, im TDG, im TDDSG geregelt und wird ergänzt durch eine methodengerechte Auslegung und Anwendung "konventioneller" Vorschriften etwa des Wettbewerbs- und Urheberrechts. Man kann die Prognose wagen: Es gibt nur verhältnismäßig wenige (deutschsprachige) Seiten im Internet, die sämtlichen Betreiberpflichten Rechnung tragen und zudem auch noch nutzerfreundlich gestaltet sind.

    In Kooperation mit Professor Dr. Dirk Heckmann, Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht an der Universität Passau, Experte für Rechtsinformatik, Internet- und Sicherheitsrecht, bietet das Zentrum für Weiterbildung der TU Dresden den Intetrecht-Check als medial unterstützten Tageskurs an. Dabei gewinnen die Teilnehmer Rechtssicherheit in ihrer Eigenschaft als Telediensteanbieter.
    Zur virtuellen Nachbereitung erhält jeder Teilnehmer einen exklusiven, im Preis enthaltenen Zugang zur Seminarseite www.iur-seminar.de (Seminarseite "Internet und Recht" im Aufbau). Hier findet sich eine mediendidaktisch aufbereitete und juristisch gut kommentierte Checkliste mit integrierten Wissensdatenbanken (Gesetze, Urteile, Glossar). Sie umfasst Themen wie
    - die konfliktfreie Wahl einer strategisch günstigen Domain
    - die urheberrechtlich einwandfreie inhaltliche Gestaltung
    - die juristisch geforderten Textbausteine (im Hinblick auf Informationskodizes und Datenschutz)
    - die korrekte Abwicklung von Transaktionen.
    Der Benutzer erhält die für ihn relevanten Informationen und nur diese. Der modulare Aufbau mit seiner mediendidaktischen Aufbereitung hat den Effekt, dass nur die relevanten "Ebenen"eingeblendet werden. Was relevant ist, ergibt sich aus einer vorhergehenden Nutzerprofilabfrage. Behörden brauchen zum Teil andere Informationen als private Unternehmen, teilweise decken sich die Anwendungsbereiche aber auch.
    Das Seminar INTERNETRECHT-CHECK richtet sich an alle Telediensteanbieter, also in erster Linie private Unternehmen (von der Industrie über mittelständische Gewerbebetriebe bis hin zu Freiberuflern wie Ärzten, Apothekern, Architekten, Anwälten), aber auch an Verwaltungsbehörden und Privatpersonen. Durch den modularen Aufbau und die Nutzerprofil-Steuerung, schließlich auch die tutorielle Begleitung auf www.internetrecht-check.de (Kurztitel: www.c-heck.de), ist gewährleistet, dass der Adressatenkreis trotz seiner heterogen Zusammensetzung nachfragegerecht bedient wird.
    Tages-Kurse am Sonnabend, 19.10.02 und 07.12.02 in Dresden,
    Zusatztermin 30.11.02 in Passau

    Weiter Informationen und Anmeldung:
    TU Dresden, Zentrum für Weiterbildung, 01062 Dresden
    Verena Leuterer, Tel. (03 51)4 63-3 76 24, Fax (03 51)4 63-3 62 51, e-mail: leuterer@rcs.urz.tu-dresden.de


    Weitere Informationen:

    http://www.tu-dresden.de/vd36


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    fachunabhängig
    überregional
    Organisatorisches
    Deutsch


     

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