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18.09.2002 10:39

Juristische Besonderheiten bei der medizinischen Behandlung Minderjähriger

Axel Burchardt Abteilung Hochschulkommunikation/Bereich Presse und Information
Friedrich-Schiller-Universität Jena

    Einladung zur Pressekonferenz am 23. September, 11 Uhr

    Jenaer Kinderchirurgen laden am 25. September zur öffentlichen Informationsveranstaltung

    Jena (18.09.02) Der Fall ist 1999 durch alle Medien gegangen: Die Eltern des krebskranken Babys Mukarim lehnten aus religiösen Gründen die lebensrettende Operation ihres Säuglings ab - und entführten ihr Kind sogar, um die Behandlung zu verhindern. Ganz so spektakulär sind die Probleme vieler Mediziner glücklicherweise nicht, aber immer wieder werden sie bei der Behandlung von Minderjährigen auch mit juristischen Fragen konfrontiert. Welche Problemfelder und Lösungen es gibt, soll am 25. September an der Friedrich-Schiller-Universität Jena aufgezeigt werden. Die Abteilung Kinderchirurgie veranstaltet dann eine öffentliche Fortbildungsveranstaltung, die sich sowohl an Ärzte als auch an Pflegepersonal und die interessierte Öffentlichkeit richtet. Die Veranstaltung "Juristische Besonderheiten bei der Behandlung Minderjähriger" findet ab 17 Uhr im Hörsaal 2 des Uni-Campus (Carl-Zeiß-Str. 3) statt, der Eintritt ist frei.

    Prinzipiell muss vor jeder Operation aber auch bei speziellen Medikamententherapien die Einwilligung des Patienten eingeholt werden. Wenn dieser noch nicht volljährig ist muss geklärt werden, wer die Einverständniserklärung unterschreibt. "Dies ist in den meisten Fällen reine Routine", weiß Oberarzt Dr. Thorsten Doede. Andererseits gibt es etliche Fälle, bei denen die Ärzte sich vor juristische Hindernisse gestellt sehen. "Wann müssen beide Elternteile unterschreiben? Was passiert, wenn ein Elternteil der Operation zustimmt, der andere Elternteil die Operation aber ablehnt?", nennt der Jenaer Kinderchirurg zwei Beispiele. Auch die Altersschwelle 14 ist ein brisantes Thema, da ab diesem Alter die Jugendlichen bedingt geschäftsfähig sind, wenn sie geistig reif sind - und ihr Einverständnis selber geben könnten. "Aber wer sagt mir, wann ein 14-Jähriger geistig reif ist", sagt Dr. Doede und hofft auf die Antwort von Prof. Dr. Bernhard Blanz. Der Direktor der Jenaer Uni-Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie wird in seinem Referat eine Antwort geben. Was muss beachtet werden, wenn die Eltern eines Kindes selber noch minderjährig sind oder eine Krankheit bei Minderjährigen mit nicht etablierten Verfahren behandelt werden soll - auf diese und viele weitere Fragen erwarten die Veranstalter von den Referenten deutliche Antworten. Dass es dabei zu Diskussionen kommen wird, hat das Organisationsteam um Prof. Dr. Felix Schier bereits eingeplant. So sind zu den Problemen bei der Behandlung von Minderjährigen, die den Zeugen Jehovas angehören, zwei Referenten eingeladen. Einer von ihnen ist Anwalt und Mitglied dieser Religionsgemeinschaft, die u. a. eine Bluttransfusion ablehnt. Er soll die Problematik als möglicher Betroffener und als Jurist darlegen.

    Hinweis für die Medien:
    Zur Vorbereitung der Veranstaltung und um tiefer in die Problematik einzuführen, findet am 23. September um 11.00 Uhr im Konferenzraum der Chirurgie (Bachstraße 18, 2. OG) eine Pressekonferenz statt. Dazu laden wir Vertreterinnen und Vertreter der Medien herzlich ein.


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Ernährung / Gesundheit / Pflege, Medizin, Politik, Recht
    überregional
    Buntes aus der Wissenschaft, Wissenschaftliche Tagungen
    Deutsch


     

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