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23.04.2013 14:00

PID-Zentrum am UKSH, Campus Lübeck: Anfragen zur Präimplantationsdiagnostik

Oliver Grieve, Pressesprecher Stabsstelle Integrierte Kommunikation
Universitätsklinikum Schleswig-Holstein

    Der Bundestag hat am 07.07.2011 das Präimplantationsdiagnostik-Gesetz (PräImpG) erlassen, das die Durchführung einer Präimplantationsdiagnostik (PID) in Deutschland unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt. Seit Januar 2012 werden am PID-Zentrum am Universitätsklinikum Schleswig-Holstein (UKSH), Campus Lübeck, systematisch eingehende Anfragen von Patienten erfasst. Im statistischen Mittel wenden sich pro Monat 10 Paare aus dem gesamten Bundesgebiet ratsuchend an das UKSH. Im Vordergrund stehen mit jeweils 20 Prozent neuromuskuläre Erkrankungen (wie die myotone Dystrophie, die spinale Muskelatrophie oder die Muskeldystrophie Duchenne) sowie Chromosomenstörungen (mehrheitlich sog. Translokationen). Jeweils 10 Prozent der Anfragen entfallen auf Stoffwechselerkrankungen sowie genetisch bedingte Erkrankungen, die zu einer schweren Intelligenzminderung führen können (z. B. fragiles X-Syndrom). Unter den neurodegenerativen Erkrankungen (10 Prozent der Fälle) rangiert die Chorea Huntington an erster Stelle. Darüber hinaus fragt eine Vielzahl von Paaren mit Anlageträgerschaft für sehr seltene genetische Erkrankungen nach dieser Form der Diagnostik. Die Durchführung einer PID, die unzweifelhaft durch die Intentionen des PräImpG nicht gedeckt wäre (z.B. Zeugung eines „Retterkindes“ für eine Stammzelltransplantation), wurde bisher nur in wenigen Fällen gewünscht.

    Erste Daten aus dem PID-Zentrum am UKSH, Campus Lübeck, zeigen, dass sowohl die Zahl der Anfragen als auch die Art der Erkrankungen den Erfahrungswerten im Ausland entsprechen. Da es in Deutschland bisher nur wenige Anlaufstellen für ratsuchende Paare gibt, wird der Bedarf zur Durchführung einer PID für monogene Erkrankungen auf weniger als 200 Fälle pro Jahr für ganz Deutschland geschätzt. Betroffene Paare müssen zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch auf die Zulassung von PID-Zentren und die Einsetzung der interdisziplinären PID-Ethik-Kommissionen warten. Diese Kommissionen prüfen in jedem einzelnen Fall die Rechtmäßigkeit der Durchführung der PID.
    Interessierte Paare werden in Lübeck interdisziplinär beraten und im weiteren Verlauf bei der Beantragung einer PID bei der zuständigen PID-Ethik-Kommission unterstützt.

    Für Rückfragen stehen zur Verfügung:
    Universitätsklinikum Schleswig-Holstein, Campus Lübeck
    Prof. Dr. Gabriele Gillessen-Kaesbach, Institut für Humangenetik, Tel. 0451 500-2621
    Prof. Dr. Georg Griesinger, Sektion für Reproduktionsmedizin und gynäkologische Endokrinologie, Tel. 0451 500-5329
    www.pid-luebeck.de

    Verantwortlich für diese Presseinformation:
    Oliver Grieve, Pressesprecher des Universitätsklinikums Schleswig-Holstein
    Mobil: 0173 4055 000, E-Mail: oliver.grieve@uksh.de
    Campus Kiel, Arnold-Heller-Straße 3, Haus 31, 24105 Kiel, Tel.: 0431 597-5544, Fax: - 42 18
    Campus Lübeck , Ratzeburger Allee 160, Haus 1, 23538 Lübeck, Tel.: 0451 500-5544, Fax: -21 61


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Journalisten
    Gesellschaft, Medizin
    überregional
    Forschungsergebnisse
    Deutsch


     

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