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Gesellschaft für Virologie ruft Erwachsene zur zweiten Impfung auf
Ulm – In Deutschland treten zunehmend Fälle von Masern auf – auch bei Erwachsenen, die als Kind nur einmal geimpft wurden. Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr erwägt aufgrund dessen eine Impfpflicht für Kinder. Aber auch Mumpserkrankungen nehmen zu, warnt die Gesellschaft für Virologie (GfV). Verantwortlich für den dramatischen Anstieg der Fallzahlen bei den Masern seien vor allem die zu niedrigen Impfquoten bei der zweiten Masern-Mumps-Röteln (MMR)-Kombinations-Impfung. GfV-Experten empfehlen den Jahrgängen ab 1970 daher dringend, ihren Impfstatus aufzufrischen.
Im Jahr 2012 wurden 166 Masernfälle an das Robert Koch-Institut übermittelt. Diese Zahl wurde in diesem Jahr bereits im Juni um das Fünffache übertroffen: Bis zum 17. Juni 2013 wurden insgesamt 905 Masernfälle gemeldet, die meisten davon in Bayern und Berlin. „Aktuell besorgen uns Ausbrüche bei Erwachsenen“, erklärt Professor Dr. med. Thomas Mertens, Präsident der GfV. In fast der Hälfte der gemeldeten Fälle waren die Betroffenen zwanzig Jahre alt oder älter.
„Diese Altersverschiebung ist vor allem auf die geringe Beteiligung an der zweiten MMR-Impfung in den allermeisten Bundesländern zurückzuführen“, so Mertens. „Wir empfehlen allen nach 1970 geborenen Personen, bei denen der Impfstatus unklar ist oder die nur eine MMR-Impfung erhalten haben, dringend die zweite Impfung nachzuholen, wie die Ständige Impfkommission (STIKO) es empfiehlt.“
Die Masern könnten bereits weltweit ausgerottet sein, erklärt Professor Mertens vom Universitätsklinikum Ulm. Denn das Virus breitet sich ausschließlich unter Menschen aus und die empfohlenen Impfungen im zweiten Lebensjahr – vorzugsweise mit dem MMR-Impfstoff – bieten einen guten Schutz.
Besorgniserregend sei auch die aktuelle Zunahme der Mumpserkrankungen, sie sich durch typische Hamsterbacken zeigen können, erklärt Virologe Mertens. Bei vielen Infizierten ist auch das zentrale Nervensystem beteiligt – meist mit gutartigem Ausgang. Allerdings kann es zu einseitiger oder beidseitiger bleibender Taubheit kommen.
Wie bei den Masernfällen sind auch bei den Mumpsfällen einmal geimpfte Erwachsene erkrankt. „Da der Impfschutz gegen Mumps schneller abnimmt als der Schutz vor Masern, ist die zweite Auffrischungsimpfung besonders wichtig“, betont Mertens. Ziel sei eine hohe Impfbeteiligung bei Kindern von mehr als 95 Prozent – auch bei der zweiten MMR-Impfung. In diesem Zusammenhang begrüßt die GfV die im Jahr 2013 neu eingeführte bundesweite Meldepflicht für Mumpserkrankungen ausdrücklich. „Diese Maßnahme ist bei der Kontrolle von Mumpsausbrüchen eine entscheidende Hilfe für die Gesundheitsbehörden zum Schutz der Bevölkerung und sichert die Möglichkeit die aktuell kursierenden Mumpsviren im Hinblick auf Veränderungen ihrer Antigeneigenschaften zu untersuchen“, betont der GfV-Präsident. Grundsätzlich ist eine Meldepflicht für alle Infektionskrankheiten, bei denen eine allgemeine Impfempfehlung der STIKO besteht, eine wesentliche Voraussetzung für die Überwachung des Erfolges der Impfmaßnahme.
Quellen:
RKI: Epidemiologisches Bulletin Juni 2013
http://www.rki.de/DE/Content/Infekt/EpidBull/Archiv/2013/25/Art_01.html
Impfstatus von Erwachsenen in Deutschland (2013)
http://edoc.rki.de/oa/articles/reb7vPK7TXrvs/PDF/28zSzwwnYZBs.pdf
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