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Absolventen des konsekutiven Masterstudiengangs Architektur der Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden verfügen seit Juni 2013 über eine automatische Anerkennung ihrer Berufsqualifikation in allen Mitgliedsstaaten der EU sowie in Norwegen und der Schweiz.
Somit besteht für unsere Absolventen, sofern sie eine Praxiszeit von zwei Jahren nach Abschluss des Studiums nachweisen können, europaweite Niederlassungsfreiheit als Architekt. Sie haben einen Anspruch auf Eintragung in das Berufsregister des jeweiligen Staates.
Sicher gestellt wird dies durch die im Juni 2013 erfolgte Notifizierung des Studienganges Architektur bei der zuständigen EU-Arbeitsgruppe.
Als Notifizierung wird das Verfahren zur Feststellung der Europarechtskonformität von neuen Architekturstudiengängen bezeichnet. Diese führt zu einer Eintragung des Studiengangs in den Anhang V.7.1 der Europäischen Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen. Damit wird der Zugang zu den so genannten reglementierten Berufen erleichtert- wozu in fast allen Mitgliedstaaten der Beruf des Architekten gehört. Nur die im genannten Anhang aufgenommenen und im EU-Amtsblatt veröffentlichten Hochschulabschlüsse unterliegen der automatischen Anerkennung. Das gesamte Verfahren ist vom Umfang und Aufwand vergleichbar mit einer Akkreditierung.
Die HTW Dresden ist die erste Hochschule im Freistaat Sachsen mit einem akkreditierten und EU-notifizierten Masterstudiengang Architektur.
Weitere Informationen bei:
Prof. Mario Maedebach
Tel. 0351 462-3450
maedebach@htw-dresden.de
http://www.htw-dresden.de/fakultaet-bauingenieurwesenarchitektur/studiengaenge/b...
Merkmale dieser Pressemitteilung:
Journalisten, Lehrer/Schüler, Studierende
Bauwesen / Architektur
überregional
Studium und Lehre
Deutsch
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