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Ministerin Schulze: Wichtige Weichenstellung für Verbleib der renommierten Fachbibliothek in Leibniz-Gemeinschaft
Der Landtag hat gestern Abend das Gesetz zur rechtlichen Verselbständigung der Deutschen Zentralbibliothek für Medizin (ZB MED) in eine Stiftung öffentlichen Rechts beschlossen. „Die Deutsche Zentralbibliothek für Medizin ist eine unverzichtbare zentrale Infrastruktureinrichtung für den Wissenschaftsstandort Deutschland. Sie fügt sich perfekt ein in die Reihe renommierter Forschungsinstitute und -museen der Leibniz-Gemeinschaft“, sagte Wissenschaftsministerin Svenja Schulze.
In Deutschland ist die ZB MED die zentrale Bibliothek für die Bereiche Medizin, Gesundheitswesen sowie Ernährungs-, Umwelt- und Agrarwissenschaften. Sie verfügt auf dem Gebiet der Lebenswissenschaften über einzigartige Bestände, die von anderen Bibliotheken nicht angeboten werden und angeboten werden können. Die ZB MED ist bislang eine Einrichtung des Landes. Voraussetzung für eine dauerhafte Mitgliedschaft in der Leibniz-Gemeinschaft ist jedoch die rechtliche Selbständigkeit der Einrichtung. Mit der Überführung in eine Stiftung ist diese Voraussetzung erfüllt. Das Gesetz über die Errichtung der Stiftung "Deutsche Zentralbibliothek für Medizin" tritt zum 1. Januar 2014 in Kraft. Sitz der Stiftung ist Köln. Rund 120 Beschäftigte arbeiten bei der ZB MED an den Standorten in Köln und Bonn.
Die ZB MED ist eine von bundesweit drei zentralen Fachbibliotheken in der Leibniz-Gemeinschaft. In Nordrhein-Westfalen sind neben dem ZB MED noch neun weitere Institutionen Mitglied in der Leibniz-Gemeinschaft. Eine Übersicht aller NRW-Mitglieder der Leibniz-Gemeinschaft finden Sie unter www.wissenschaft.nrw.de.
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