idw - Informationsdienst
Wissenschaft
Wissenschaftsbehörde verständigt sich mit Hochschulen, Gewerkschaften und Personalräten auf Maßnahmen zum Abbau prekärer Beschäftigungsverhältnisse
In den letzten Jahren sind an den deutschen Hochschulen zunehmend unsichere Beschäftigungsbedingungen entstanden, die sich nachteilig auf das gesamte Wissenschaftssystem auswirken. Als problematisch haben sich insbesondere die Aspekte Befristung und kurze Befristungsdauer, Teilzeitbeschäftigung sowie unsichere Berufsperspektiven erwiesen. Die Wissenschaftsbehörde hat in einer Arbeitsgruppe mit Vertretern von Hochschulen, Gewerkschaften, Personalräten, Deutschem Hochschulverband und der Landeskonferenz der Gleichstellungsbeauftragten Verabredungen getroffen, um die Arbeitsbedingungen für Hamburger Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sowie andere Beschäftigte an den Hochschulen zu verbessern. Die Regelungen werden im Hamburgischen Hochschulgesetz sowie in einem Verhaltenskodex (Code of Conduct) umgesetzt. Die Initiative entspricht der Zielsetzung im Arbeitsprogramm des Senats, die Arbeitsbedingungen in der Wissenschaft zu verbessern. Einen entsprechenden Bericht an die Hamburgische Bürgerschaft hat der Senat heute beschlossen.
Wissenschaftssenatorin Dr. Dorothee Stapelfeldt: „Ziel muss es sein, die besten Köpfe für eine berufliche Laufbahn an den Hochschulen zu gewinnen. Voraussetzung dafür sind faire Arbeitsbedingungen. Im Dialog mit Hochschulen, Gewerkschaften und Personalräten haben wir jetzt die Grundlage für bessere Arbeitsbedingungen in der Hamburger Wissenschaft geschaffen. Unabhängig davon sind weitere Maßnahmen auf Bundesebene nötig. Hamburg hat daher im vergangenen Jahr zusammen mit anderen Ländern einen entsprechenden Gesetzesentwurf auf den Weg gebracht. Die neue Bundesregierung hat diese Initiative aufgegriffen und sich im Koalitionsvertrag auf eine Reform des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes verständigt.“
Die Wissenschaftsbehörde hat in einer Arbeitsgruppe mit Vertretern von Hochschulen, Gewerkschaften, Personalräten, Deutschem Hochschulverband und der Landeskonferenz der Gleichstellungsbeauftragten Verabredungen darüber getroffen, wie die Arbeitsbedingungen an den Hochschulen entscheidend verbessert werden können. Dies vor allem durch:
• einen grundsätzlichen Beschäftigungsumfang für Promovierende von mindestens einer halben Stelle einschließlich eines Anteils für die eigene Qualifizierung,
• die Sicherheit für Habilitierende, bei erfolgversprechender Prognose in die zweite Phase der Beschäftigung übernommen zu werden,
• die Verpflichtung der Hochschulen zur grundsätzlichen Übertragung von Daueraufgaben auf Dauerbeschäftigte und der Evaluierung der Abweichungen hiervon, über die hochschulintern zu informieren ist,
• die Bindung der Beschäftigungsdauer bei Drittmittelprojekten in der Regel an die Projektlaufzeit,
• die Verpflichtung der Hochschulen zu angemessener Vergütung von Lehraufträgen und der Evaluierung des Umfangs der Lehraufträge, über die hochschulintern zu informieren ist,
• die Gleichstellung des nichtwissenschaftlichen Personals mit dem wissenschaftlichen Personal in Bezug auf die Regelungen zur Dauerbeschäftigung, zur regelhaften Bindung der Beschäftigungsdauer an die Projektlaufzeit einschließlich entsprechender Evaluierung, über die hochschulintern zu informieren ist,
• die Unterstützung des wissenschaftlichen Nachwuchses bei der Entscheidung über eine Berufswahl innerhalb oder außerhalb der Hochschule durch Beratung seitens der Hochschulen.
Die Ergebnisse sind zum einen in die Novelle des Hamburgischen Hochschulgesetzes eingeflossen, die der Bürgerschaft seit Januar zur Beratung vorliegt: So wird die Dauer der befristeten Arbeitsverhältnisse von Promovenden künftig im Gesetz von „höchstens drei“ auf „grundsätzlich drei“ und deren Beschäftigungsumfang von „regelhaft“ einer halben Stelle auf „mindestens“ eine halbe Stelle gesetzlich festgeschrieben. Die Verlängerung der Stelle von Habilitanden nach drei Jahren wird künftig nicht mehr optional, sondern zwingend erfolgen, wenn bestimmte Qualitätsvoraussetzungen erfüllt sind. Ferner sind für Daueraufgaben in Forschung und Lehre, die nicht der Qualifizierung des Beschäftigten dienen, künftig unbefristete Stellen vorzuhalten.
Im Übrigen werden die Regelungen in einem Verhaltenskodex (Code of Conduct) umgesetzt, der Bestandteil der Ziel- und Leistungsvereinbarungen zwischen der Behörde und den Hochschulen werden soll. Jede Hochschule ist für eine präzisierende Umsetzung unter Berücksichtigung ihrer spezifischen Gegebenheiten verantwortlich.
Zentrale arbeitsrechtliche Regelungen für den wissenschaftlichen Nachwuchs unterfallen der Gesetzgebungskompetenz des Bundes und sind im Wissenschaftszeitvertragsgesetz geregelt. Hamburg hat daher im vergangenen Jahr zusammen mit anderen Ländern über den Bundesrat einen Gesetzesentwurf auf den Weg gebracht, mit dem unter anderem Mindestlaufzeiten für befristete Beschäftigungsverhältnisse in der Wissenschaft von regelmäßig 24 Monaten, die nur in begründeten Fällen unterschritten werden dürfen, auf Bundesebene eingeführt werden sollten. Um Familie und Beruf besser in Einklang bringen zu können, sollten Eltern-, Betreuungs- und Pflegezeiten künftig nicht auf die Befristungsgrenzen angerechnet werden dürfen. Ferner sollte die Tarifsperre abgeschafft werden, um diesen Sonderbereich der kollektivrechtlichen Gestaltung durch die Sozialpartner zu öffnen. Die Reform konnte unter der letzten Bundesregierung nicht umgesetzt werden. Die neue Bundesregierung hat sich im Koalitionsvertrag auf eine Reform des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes verständigt.
Rückfragen der Medien:
Behörde für Wissenschaft und Forschung
Pressesprecher
Dr. Alexander von Vogel
Tel: 040/42863-2322
E-Mail: alexander.vonvogel@bwf.hamburg.de
Merkmale dieser Pressemitteilung:
Journalisten
Politik
überregional
Wissenschaftspolitik
Deutsch
Sie können Suchbegriffe mit und, oder und / oder nicht verknüpfen, z. B. Philo nicht logie.
Verknüpfungen können Sie mit Klammern voneinander trennen, z. B. (Philo nicht logie) oder (Psycho und logie).
Zusammenhängende Worte werden als Wortgruppe gesucht, wenn Sie sie in Anführungsstriche setzen, z. B. „Bundesrepublik Deutschland“.
Die Erweiterte Suche können Sie auch nutzen, ohne Suchbegriffe einzugeben. Sie orientiert sich dann an den Kriterien, die Sie ausgewählt haben (z. B. nach dem Land oder dem Sachgebiet).
Haben Sie in einer Kategorie kein Kriterium ausgewählt, wird die gesamte Kategorie durchsucht (z.B. alle Sachgebiete oder alle Länder).