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05.06.2014 10:25

Unternehmen vor dem Strafrichter? Experten diskutieren Pro und Kontra

Claudia Ehrlich Pressestelle der Universität des Saarlandes
Universität des Saarlandes

    Sollen Unternehmen und Verbände sich wie Menschen strafbar machen und im Strafprozess verurteilt werden können? Diese umstrittene Frage diskutieren am Freitag, dem 13. Juni, auf dem Saarbrücker Uni-Campus Befürworter und Gegner aus Wissenschaft, juristischer Praxis, Wirtschaft und Politik – darunter Bundesjustizminister Heiko Maas, der Vorsitzende Richter am Bundesgerichtshof Professor Thomas Fischer und der Chefjustiziar des Bundesverbandes der Deutschen Industrie Dr. Heiko Willems.
    Die Medien sind zur Tagung herzlich eingeladen.

    Veranstaltet wird die Tagung, die von 10 bis 16.30 Uhr in Gebäude E1 5 (MPI-Gebäude, Raum 002, Campus Saarbrücken) stattfindet, von Professor Marco Mansdörfer (Institut für Wirtschaftsstrafrecht sowie Internationales und Europäisches Strafrecht) und Dr. Charlotte Schmitt-Leonardy sowie dem saarländischen Justizministerium.

    Pferd statt Rind in der Lasagne, Korruption, Steuerbetrug, Geldwäsche, systematische Umweltverschmutzung: Es gibt Unternehmen, die mit illegalen Methoden Geschäfte machen. Die Gewinne, die sie dabei einfahren, können in die Millionen, gar in die Milliarden gehen. Zwar kann der Staat diese illegalen Gelder abschöpfen, aber bestraft werden in Einzelfällen bislang nur die Firmenchefs, Manager, Mitarbeiter – soweit ihnen ein persönliches Verschulden nachzuweisen ist. Denn das Strafrecht gilt nur für Menschen („natürliche Personen“), nicht für Unternehmen, Verbände, Vereine und sonstige Körperschaften. Die Möglichkeit, diese als Verantwortliche im Sinne des Strafrechts heranzuziehen, wird daher schon länger kontrovers diskutiert.

    Nordrhein-Westfalen hat mit dem Entwurf eines Verbandsstrafgesetzbuches die Debatte erneut befeuert. Während die Befürworter den Vorstoß begrüßen, sprechen die anderen vom Ende des Schuldprinzips („Keine Strafe ohne Schuld“), von Todesstrafe wegen der vorgesehenen Unternehmensauflösung oder von Sippenhaft für Aktionäre und Mitarbeiter.

    Die Tagung am 13. Juni, die Professor Marco Mansdörfer und Dr. Charlotte Schmitt-Leonardy von der Saar-Uni organisieren, stellt den „NRW-Entwurf für ein Verbandsstrafgesetzbuch – das Konzept und seine Folgefragen“ in den Mittelpunkt der Diskussion. Es diskutieren unter anderem der Vorsitzende Richter am Bundesgerichtshof Professor Thomas Fischer, der Frankfurter Wirtschaftsstrafrechtler Professor Matthias Jahn, der nordrhein-westfälische Justiz-Staatssekretär Karl-Heinz Krems, die saarländische Justiz-Staatssekretärin Dr. Anke Morsch und der Chefjustitiar des Bundesverbands der Deutschen Industrie Dr. Heiko Willems.

    Ab 10 Uhr wird der NRW-Gesetzentwurf erörtert, ab 13 Uhr stehen die Folgen im Zentrum des Meinungsaustauschs. Das Resümee der Podiumsdiskussion, die ab 15 Uhr von Strafverteidiger und Wirtschaftsrechtsexperte Professor Guido Britz moderiert wird, wird zum Ende der Tagung Bundesjustizminister Heiko Maas ziehen.

    Programm der Tagung: http://www.uni-saarland.de/lehrstuhl/wirtschaftsstrafrecht

    Kontakt für die Presse:
    Professor Marco Mansdörfer: Tel.: 0681-302-2123
    Dr. Charlotte Schmitt-Leonardy: Tel.: 0681-302-4102
    E-Mail: c.schmitt-leonardy@mx.uni-saarland.de

    Hinweis für Hörfunk-Journalisten: Telefoninterviews in Studioqualität mit Wissenschaftlern der Universität des Saarlandes: Rundfunk-Codec (IP-Verbindung mit Direktanwahl oder über ARD-Sternpunkt 106813020001). Interviewwünsche bitte an die Pressestelle (0681/302-2601, oder -64091).


    Weitere Informationen:

    http://www.uni-saarland.de/lehrstuhl/wirtschaftsstrafrecht - Programm der Tagung


    Bilder

    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Journalisten, Wissenschaftler
    Recht, Wirtschaft
    überregional
    Wissenschaftliche Tagungen
    Deutsch


     

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