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Wissenschaft
PM 11 / 2003
BLK beschließt Fortsetzung der Förderung der Fachhochschulforschung
Bund und Länder haben heute beschlossen, die anwendungsorientierte Forschung an Fachhochschulen beginnend vom 1. Januar 2003 für fünf Jahre gemeinsam weiterzufördern und hierfür eine Bund-Länder-Vereinbarung nach Art. 91 b GG zur Förderung der Fachhochschulforschung getroffen; damit setzen Bund und Länder das vor gut 10 Jahren begonnene erfolgreiche Programm zur Förderung der angewandten Forschung und Entwicklung an Fachhochschulen fort und stellen es unter modifizierter programmatischer Ausrichtung auf eine neue rechtliche Grundlage.
Mit rd. 11 bis 13 Mio. Euro jährlich fördert der Bund unter Beteiligung der Länder in den nächsten fünf Jahren gemeinsam die Fachhochschulforschung.
Dies wird die Fachhochschulen befähigen, verstärkt von Unternehmen und Verwaltungen zusätzliche Forschungsmittel einzuwerben. Die finanzielle Förderung zielt auf Vorbereitung von Projekten, für die Drittmittel eingeworben werden sollen (so genannte Vorlaufkosten), die Freistellung von Lehrpersonal, Personal- und Sachmittel sowie auf den Wissens- und Personaltransfer.
Zusammen mit einer Kosten-Leistungs-Rechnung, die die Institute einführen, wird die Voraussetzung geschaffen, dass an die Stelle der Steuerung der Ausgabenzwecke eine Freiheit von Forschung und Lehre verpflichtete Steuerung der Leistungsziele treten kann. Das führt zu wirtschaftlichem Verhalten (z.B. Einwerbung von Drittmitteln und Spenden, Verwertung von Forschungsergebnissen und Serviceleistungen).
Merkmale dieser Pressemitteilung:
Gesellschaft, Medien- und Kommunikationswissenschaften, Pädagogik / Bildung, Politik, Recht, Wirtschaft
überregional
Wissenschaftliche Publikationen, Wissenschaftspolitik
Deutsch
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