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21.08.1998 00:00

LRK der Fachhochschulen zum Referenten-Entwurf des Hochschulgesetzes NW

Petra Schmidt-Bentum Referat für Kommunikation und Marketing, Team Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Fachhochschule Köln

    Die Landesrektorenkonferenz der Fachhochschulen (LRK) hat dem Ministerium für Schule und Weiterbildung, Wissenschaft und Forschung (MSWWF) seine Stellungnahme zum Referenten-Entwurf des Hochschulgesetzes NW übergeben. Zum einen begrüßten die Rektorinnen und Rektoren der nordrhein-westfälischen Fachhochschulen, daß eine Reihe ihrer Erwartungen an ein neues Hochschulgesetz in diesem Entwurf eingelöst worden seien. Zum anderen kritisierten sie, daß die Möglichkeiten, die ein solches gemeinsames Hochschulgesetz für Fachhochschulen und Universitäten eröffnet, keineswegs ausgeschöpft worden seien.

    Positiv hebt die LRK hervor, daß das einheitliche Gesetz die Zusammengehörigkeit und die gemeinsame Verpflichtung der Universitäten und Fachhochschulen deutlich mache. Bei den fachhochschulspezifischen Regelungen begrüßen die Rektorinnen und Rektoren insbesondere die Neufassung des Forschungsauftrags, die dem Entwicklungsstand und der Aufgabenstellung der Fachhochschulen angepaßt worden ist. Des weiteren begrüßt die Landesrektorenkonferenz die Gleichstellung der Hochschulen im Organisationsbereich beispielsweise bei den neuen internationalen Abschlüssen sowie durch die Einführung wissenschaftlicher Hilfskräfte auch an Fachhochschulen. Hinzu kommt die Verbesserung der Zulassung zum Promotionsverfahren und die Eröffnung des Zugangs von Fachhochschulabsolventinnen und -absolventen zum universitären Mittelbau.

    An erster Stelle des Nachbesserungskataloges der Landesrektorenkonferenz steht die Empfehlung, die Verantwortung für Planung und den Einsatz von Mitteln eindeutig und ungeteilt bei der Hochschulleitung anzusiedeln. Der vorliegende Entwurf setze den Möglichkeiten strategischen Managements zu enge Grenzen. "Wir machen uns die Forderung des Ministerpräsidenten zu eigen, das neue Gesetz sollte hauptsächlich die Effizienz der Hochschulen steigern helfen", betonte Prof. Dr. Joachim Metzner, Vorsitzender der Landesrektorenkonferenz der Fachhochschulen NW und Rektor der Fachhochschule Köln. Zudem würden die mit dem Gesetz ursprünglich angestrebten Autonomiegewinne der Hochschulen durch umfassende staatliche Eingriffsmöglichkeiten stark eingeschränkt. So könnten etwa Studiengänge durch das zuständige Ministerium noch einfacher geändert oder geschlossen werden als bisher.

    "Wenn in der Begründung zum Referentenentwurf 'Selbststeuerung und Qualitätssicherung' als wesentliche Schwerpunkte der Neugestaltung des Gesetzes genannt werden," so Metzner, "dann läge es nahe, Akkreditierung von Studiengängen durch unabhängige Fachgremien als international übliches und bewährtes Instrument der Qualitätssicherung im Rahmen von Selbststeuerung im Hochschulgesetz des Landes zu verankern. Im Referentenentwurf des HG NW wird demgegenüber auf eine ausschließlich staatliche Genehmigung abgehoben."

    Die Fachhochschul-Rektorinnen und Rektoren äußern in der Stellungnahme ihr Bedauern darüber, daß der Gesetzentwurf insgesamt deutlich hinter früheren Reformvorschlägen zurückbleibt. Weiteren Handlungsbedarf sieht die Landesrektorenkonferenz der Fachhochschulen auch mit Blick auf die Gruppe der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Fachhochschulen, deren Profil klarer ausgearbeitet werden müsse. Zudem gelte es mit dem einheitlichen Hochschulgesetz auch einen funktionsgerechten wissenschaftlichen Mittelbau für alle Hochschularten zu schaffen, wie dies in anderen Bundesländern üblich ist.

    "Große Erwartungen setzen wir in den neu geschaffenen Experimentierparagraphen, der es den Hochschulen gestattet, auch einmal vom Gesetz abweichende neue Leitungs- und Entscheidungsinstrumente zu erproben", erklärte der Vorsitzende der Landesrektorenkonferenz. "Wir werden dieses Angebot aufgreifen, um endlich eine echte Reform in Gang zu setzen."

    Weitere Informationen
    Sachgebiet Öffentlichkeitsarbeit der Fachhochschule Köln
    Claudiusstr. 1, 50678 Köln
    Tel.: (0221) 8275-3119/3192; Fax: (0221) 8275-3131


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Gesellschaft, fachunabhängig
    überregional
    Organisatorisches, Wissenschaftspolitik
    Deutsch


     

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