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07.04.2003 12:19

Rechtsfragen des Content Management: Haft für Kopierschutzknacker?

Michael Kip Presse und Öffentlichkeitsarbeit
Fraunhofer-Institut für Integrierte Publikations- und Informationssysteme IPSI

    Auswirkungen der Urheberrechts-Gesetzesnovelle auf
    Dokumentation, Archive und Bibliotheken

    Gastvortrag und Seminar der DGI-Präsidentin Dr. Gabriele Beger am Fraunhofer IPSI Darmstadt, 9. Mai 2003

    Zur Zeit behandelt der Deutsche Bundestag den Entwurf eines "Gesetzes zur Änderung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft". Welche Folgen das neue Gesetz für Dokumentation, Archive und Bibliotheken mit sich bringt, wird die Präsidentin der DGI (Deutsche Gesellschaft für Informationswissenschaft und Informationspraxis e.V.) und Leiterin der Zentral- und Landesbibliothek Berlin, Dr. Gabriele Beger in einem Seminar und einem Gastvortrag am Fraunhofer-Institut IPSI in Darmstadt am 9.5. 2003 darstellen. Elektronische Pressespiegel, Elektronische Archive, die Digitalisierung analoger Werke und ihre Zugänglichmachung in Netzen sowie die Nutzung von Online-Werken werden die Hauptthemen sein. Das frei zugängliche Seminar beginnt um 9 Uhr, der Gastvortrag dauert von 13 bis 15 Uhr (Darmstadt, Dolivostrasse 15).

    Gegenstand des in der Diskussion befindlichen Gesetzes sind die Vervielfältigung und die Wiedergabe von digitalen Werken in Netzen. So wird die Wiedergabe im Internet und anderen Netzen wie Intranets von Behörden, Betrieben oder Universitäten als ein neues exklusives Recht des Urhebers formuliert. Das heißt, wer Werke in Netzen zugänglich macht, benötigt die Zustimmung des Urhebers. Soweit aber die Wiedergabe im Rahmen des Unterrichts und der wissenschaftlichen Forschung für einen abgegrenzten Kreis von Personen vorgenommen wird, hat der Gesetzgeber einen Ausnahmetatbestand in einem neuen § 52 a vorgesehen. Für die Vervielfältigung zum privaten und eigenen Gebrauch (§ 53 UrhG) werden die vorhandenen Ausnahmen dem Grundsatz nach auch auf digitale Werke und Verfahren erweitert. Gegen diesen Paragrafen gibt es inzwischen massiven Widerstand seitens der Verlage.

    Neu ist das Recht der technischen Schutzmaßnahmen (§ 95 a) und sein Verhältnis zur Durchsetzung von Ausnahmen im Allgemeininteresse. Der Gesetzgeber gestattet den Rechteinhabern, technische Schutzmaßnahmen, wie Verschlüsselung und Verzerrung, zum Schutz gegen missbräuchliche Anwendung zu ergreifen. Deren Umgehung (Hacken) stellt dann einen Straftatbestand dar. Berechtigte, die sich auf einen Ausnahmetatbestand nach § 52a und z. T. auf § 53 UrhG berufen können, erhalten jedoch das Recht, die Aufhebung der technischen Schutzmaßnahmen vom Rechteinhaber zu verlangen.

    Anmeldung erbeten an: Fraunhofer IPSI, Ute Sotnik, Dolivostr. 15, 64293-Darmstadt, E-Mail Ute.Sotnik@ipsi.fraunhofer.de, Tel. 06151 869-822, Fax 06151 869 818.

    2432 Zeichen - Veröffentlichung frei, Beleg erbeten

    Pressekontakt:
    Fraunhofer-Institut
    Integrierte Publikations- und
    Informationssysteme IPSI
    Dipl.-Volksw. Michael Kip
    Dolivostraße 15, 64293 Darmstadt
    Telefon +49 (0) 61 51/8 69-60152
    Telefax +49 (0) 61 51/8 69-968
    michael.kip@ipsi.fraunhofer.de
    http://www.ipsi.fraunhofer.de


    Bilder

    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Informationstechnik, Medien- und Kommunikationswissenschaften, Politik, Recht, Sprache / Literatur, Wirtschaft
    regional
    Buntes aus der Wissenschaft, Studium und Lehre
    Deutsch


     

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