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Wissenschaft
Sieben namhafte Persönlichkeiten mit überregionaler wissenschaftspolitischer Erfahrung und entsprechendem Engagement werden die Universität Osnabrück in den nächsten vier Jahren als Mitglieder des neuen Hochschulrates beraten.
Auf Vorschlag einer Findungskommission hat der Senat der Universität Osnabrück und das Niedersächsische Wissenschaftsministerium jetzt folgende Mitglieder des künftigen Hochschulrates bestellt: Prof. Dr. Roger Goody (Direktor des Max-Planck-Instituts für Molekulare Physiologie in Dortmund), Prof. Dr. Helene Harth (Institut für Romanistik an der Philosophischen Fakultät der Universität Potsdam und Präsidentin der Deutsch-Französischen Hochschule), Heinz-Eberhard Holl (Oberkreisdirektor a.D. des Landkreises Osnabrück), Prof. Dr. Dr. Gerhard Neuweiler (Direktor des Departments Biologie II an der LMU München), Helga Oltrogge (Präsidentin des Oberlandesgerichts Celle), Prof. Dr. Hans-Wolf Sievert (Vorsitzender des Vorstandes Sievert AG & Co., Osnabrück) und Prof. Dr. Rita Süssmuth (MdB, Bundestagspräsidentin a. D.). Die konstituierende Sitzung des Hochschulrates findet am 21. Juni 2003 statt.
Der Rat gibt Empfehlungen, etwa zur Hochschulentwicklung, zur Studiengangsplanung und Bildung von Schwerpunkten in Forschung und Lehre sowie zu Evaluierungsverfahren und Zielvereinbarungen. Er nimmt Stellung zum Rechenschaftsbericht des Präsidiums und zu den Lehr- und Forschungsberichten, zum Wirtschaftsplan, und zur Aufhebung von Studiengängen. Auch bei der Gründung und Beteiligung an Unternehmen ist sein Rat gefragt. Seine Empfehlungen und Stellungnahmen werden in den zuständigen Gremien beraten.
Universitätspräsident Prof. Dr. Rainer Künzel: "Die Findungskommission hat hervorragend gearbeitet. Der einstimmige Senatsbeschluss belegt, dass dies nicht nur von mir so gesehen wird. Wir sind sicher, uns auf eine exzellente Beratergruppe stützen zu können und danken den Mitgliedern des Hochschulrates für ihre Bereitschaft, die Zukunft der Universität nachhaltig mitzugestalten."
Das unlängst in Kraft getretene neue Niedersächsische Hochschulgesetz sieht die Einrichtung eines Hochschulrates als neues Gremium vor. Ihm gehören sieben Mitglieder an, von denen mindestens drei Frauen sein sollen. Der Senat bestellt vier, das Niedersächsische Wissenschaftsministerium drei Mitglieder, die nicht Angehörige der Universität Osnabrück sein dürfen. Die Amtszeit des jetzt bestellten ersten Hochschulrats der Universität Osnabrück beträgt vier Jahre, vom 1. April 2003 bis Ende März 2007.
Weitere Informationen:
Universität Osnabrück
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Neuer Graben / Schloss, 49069 Osnabrück
Tel. (0541) 969-4370; Fax (0541) 969-4570
Merkmale dieser Pressemitteilung:
fachunabhängig
überregional
Organisatorisches, Personalia
Deutsch
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