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Unter der Überschrift „NDR Radio deckt auf: Ärzte betreiben Abrechnungsbetrug mit Beschneidungen“ wurde am 15. Januar berichtet: „Zahlreiche Arztpraxen in Deutschland haben nach Recherchen des Radioprogramms NDR Info bei den Krankenkassen Beschneidungen falsch abgerechnet“. „Bei dieser polemisch aufgemachten Meldung handelt es sich um eine Falschmeldung“, sagt der Generalsekretär der Deutschen Gesellschaft für Urologie e.V. (DGU), Prof. Dr. Oliver Hakenberg.
Es geht um die oft ambulant durchgeführte Entfernung der Vorhaut (Beschneidung, Zirkumzision). Die Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) fordern eine Dokumentation für jeden Patienten, aus der hervorgeht, dass dieser Eingriff tatsächlich erbracht wurde, um die Abrechnung dieser ärztlichen Leistung kontrollieren zu können. Für diese bürokratische Anforderung verlangt die KV entweder eine Fotodokumentation oder einen pathologischen Befundbericht der entfernten Vorhaut.
„Zahlreiche Urologen haben gegen diese unsinnigen Anforderungen Widerspruch eingelegt: Für Patienten und Ärzte ist es sowohl abwegig wie peinlich, Genitalfotos anfertigen zu müssen, nur um die Kontrolleure der Abrechnungsstelle zufrieden zu stellen“, so Prof. Hakenberg. Die pathologische Untersuchung einer entfernten Vorhaut sei nur in Ausnahmefällen sinnvoll. „Wenn sie nur zu eng war, ist eine Gewebeuntersuchung nutzlos und widerspricht damit dem Wirtschaftlichkeitsgebot des Sozialgesetzbuches, wonach nur medizinisch sinnvolle und notwendige Leistungen erbracht werden sollen. Eine Gewebeuntersuchung zu Dokumentationszwecken ist kostentreibender Unfug.“
Aufgrund von Prüfungen sind jetzt bei einigen Urologen Fälle zutage getreten, in denen diese eine Beschneidung durchgeführt hatten, ohne diesen Dokumentationsanforderungen zu entsprechen, da sie diese für sinnlos halten. Daraus wird nun ein „Abrechnungsbetrug“ konstruiert. Ein „Gesundheitsökonom“ der Universität Bremen behauptet, die betroffenen Mediziner hätten "ganz klaren Abrechnungsbetrug begangen" und fordert „verstärkte Abrechnungskontrollen der Kassenärztlichen Vereinigungen“.
Prof. Hakenberg: „Dabei ist dies lediglich ein Beispiel für Verwaltungsbürokratismus, der sich selbst ad absurdum führt. Aber diese Meldung verdeutlicht auch, wie schnell und voreingenommen gegen Ärzte Vorwürfe erhoben werden, wenn man damit Schlagzeilen machen kann.“
Die DGU hat bereits Ende vergangenen Jahres einzelne Kassenärztliche Vereinigungen sowie die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) angeschrieben und auf diesen Dokumentationsmissstand hingewiesen sowie dessen Änderung gefordert.
Kontakt:
Prof. Dr. med. Oliver Hakenberg
Universitätsklinik Rostock, Med. Fakultät
Direktor der Urologischen Klinik und Poliklinik
Ernst-Heydemann-Straße 6
18055 Rostock
E-Mail: oliver.hakenberg@med.uni-rostock.de
Weitere Informationen:
DGU-Pressestelle
Bettina-C. Wahlers
Sabine M. Glimm
Stremelkamp 17
21149 Hamburg
Tel.: 040 - 79 14 05 60
Mobil: 0170 - 48 27 28 7
E-Mail: redaktion@bettina-wahlers.de
Internet: www.urologenportal.de
Merkmale dieser Pressemitteilung:
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Deutsch
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