idw – Informationsdienst Wissenschaft

Nachrichten, Termine, Experten

Grafik: idw-Logo
Grafik: idw-Logo

idw - Informationsdienst
Wissenschaft

Science Video Project
idw-Abo

idw-News App:

AppStore

Google Play Store



Instanz:
Teilen: 
13.04.2015 09:38

Im Interesse der Vertrauenswürdigkeit von Biobanken

Klaus P. Prem Presse - Öffentlichkeitsarbeit - Information
Universität Augsburg

    AME-BiobankG - ein Augsburg-Münchner-Entwurf für ein Gesetz im Interesse der Förderung des Vertrauens in Biobanken

    Augsburg/München/KPP - Biobanken haben sich zu einem zentralen Faktor der medizinischen Forschung und des öffentlichen Gesundheitswesens entwickelt. Der Entwurf eines Biobankengesetzes (AME-BiobankG), den Rechtswissenschaftler der Universität Augsburg und der LMU München jetzt im Verlag Mohr Siebeck publiziert haben, schützt die Grundrechte der Spenderinnen und Spender durch ein Biobankgeheimnis sowie durch rechtliche Vorgaben für die Einrichtung und den Betrieb von Biobanken. “Unser Anliegen ist es, das Vertrauen in Biobanken zu fördern“, so Prof. Dr. Henning Rosenau, einer der fünf Augsburger Autoren, die den AME.BiobankG gemeinsam mit einer Kollegin und zwei Kollegen der LMU München verfasst haben.

    Die biomedizinische Forschung ist heute nicht mehr ohne Biobanken denkbar, in denen humanbiologisches Material und Daten gesammelt werden. Biobanken sind jedoch nicht nur eine Ressource des wissenschaftlichen Fortschritts, sondern zugleich auch ein ganz zentraler Faktor des öffentlichen Gesundheitswesens, wenn sie zur Entwicklung neuer Heilverfahren und Medikamente genutzt werden. Aus diesem Grund sind auch viele Bürgerinnen und Bürger bereit, biologisches Material und persönliche Daten einer Biobank und damit der Forschung zur Verfügung zu stellen.

    Deshalb ist es wichtig, dass individuelle wie kollektive Vertrauen in Biobanken zu fördern. Das Zentrum dieses Vertrauens bildet die Gewährleistung der Grundrechte der Spenderinnen und Spender, vor allem deren Würde, deren Persönlichkeitsrecht sowie deren körperliche Integrität. Der Gesetzgeber hat bisher allerdings noch keinen Ansatz unternommen, dieses Vertrauen in Biobanken durch eine einheitliche Regelung zu stärken. Dies ist das zentrale Anliegen des Augsburg-Münchner Entwurfs eines Biobankgesetzes. Der Gesetzentwurf AME-BiobankG schützt das Selbstbestimmungsrecht der spendenden Personen, er gewährleistet das Biobankgeheimnis, regelt Einrichtung, Betrieb und Überwachung von Biobanken und garantiert Zeugnisverweigerungsrechte.

    Publikation:

    Ulrich Gassner/Jens Kersten/Michael Lindemann/Josef Franz Lindner/Henning Rosenau/Birgit Schmidt am Busch/Ulrich Schroth/Ferdinand Wollenschläger: Biobankgesetz Augsburg- Münchner-Entwurf (AME-BiobankG). Unter Mitwirkung von Carina Dorneck und Kim Philip Linoh. Mohr Siebeck, Tübingen 2015. XI, 61 Seiten, 14,- Euro, ISBN 978-3-16-153787-5

    Ansprechpartner an der Universität Augsburg:

    Prof. Dr. Henning Rosenau
    Lehrstuhl für Deutsches, Europäisches und Internationales Straf- und Strafprozessrecht, Medizin-und Biorecht
    Universität Augsburg
    86135 Augsburg
    Telefon 0821/598‐4560
    henning.rosenau@jura.uni‐augsburg.de


    Bilder

    Der Entwurf schützt das Selbstbestimmungsrecht der Spender, gewährleistet das Biobankgeheimnis, regelt Einrichtung, Betrieb und Überwachung von Biobanken und garantiert Zeugnisverweigerungsrechte.
    Der Entwurf schützt das Selbstbestimmungsrecht der Spender, gewährleistet das Biobankgeheimnis, rege ...
    © Mohr Siebeck
    None


    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Journalisten, Wissenschaftler, jedermann
    Recht
    überregional
    Kooperationen, Wissenschaftliche Publikationen
    Deutsch


     

    Hilfe

    Die Suche / Erweiterte Suche im idw-Archiv
    Verknüpfungen

    Sie können Suchbegriffe mit und, oder und / oder nicht verknüpfen, z. B. Philo nicht logie.

    Klammern

    Verknüpfungen können Sie mit Klammern voneinander trennen, z. B. (Philo nicht logie) oder (Psycho und logie).

    Wortgruppen

    Zusammenhängende Worte werden als Wortgruppe gesucht, wenn Sie sie in Anführungsstriche setzen, z. B. „Bundesrepublik Deutschland“.

    Auswahlkriterien

    Die Erweiterte Suche können Sie auch nutzen, ohne Suchbegriffe einzugeben. Sie orientiert sich dann an den Kriterien, die Sie ausgewählt haben (z. B. nach dem Land oder dem Sachgebiet).

    Haben Sie in einer Kategorie kein Kriterium ausgewählt, wird die gesamte Kategorie durchsucht (z.B. alle Sachgebiete oder alle Länder).