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04.06.2015 10:08

Bremer Bürgerschaftswahl: Wahlrecht möglicherweise verfassungswidrig

Eberhard Scholz Pressestelle
Universität Bremen

    Politikwissenschaftler der Uni Bremen weisen auf Schwachpunkte im Bremer Wahlsystem hin.

    Nach der Bürgerschaftswahl 2015 hat in Bremen eine Diskussion über die Wirkungen des Fünfstimmen-Wahlsystems eingesetzt. Um die Diskussion zu versachlichen und die Aufmerksamkeit auf die kritischen Punkte des Wahlsystems zu lenken, haben Valentin Schröder und Lothar Probst (beide vom Institut für Politikwissenschaft der Universität Bremen) kürzlich eine Analyse der Effekte des Wahlsystems in der Bremischen Bürgerschaft vorgestellt. Besonders problematisch am jetzigen Wahlrecht ist nach Ansicht der Politikwissenschaftler, dass Personenstimmen die Mandatschancen genau der Kandidatinnen und Kandidaten verschlechtern können, auf die sie entfallen sind. Es kann also passieren, dass jemand kein Mandat erzielt, gerade weil sie bzw. er Personenstimmen erhalten hat.

    Das ist kein theoretisches Szenario. Denn dieses Personenstimmenparadox traf tatsächlich Thomas vom Bruch (CDU). Durch seine Personenstimmen wurde ein Personenmandat erzeugt, das für die CDU sonst als Listenmandat angefallen wäre. Das entfallene Listenmandat hätte vom Bruch einen Sitz in der Bremer Bürgerschaft gesichert. Um das Personenmandat zu erhalten, genügten seine Personenstimmen aber wiederum nicht. Vom Bruch hätte also ein Mandat gewonnen, wenn entweder weniger oder mehr Personenstimmen auf ihn entfallen wären. Er rutsche aber nun in eine Lücke zwischen den Listen- und Personenmandaten, weil nicht genug und gleichzeitig zu viele Wählerinnen und Wähler für ihn Personenstimmen abgaben.

    Das Personenstimmenparadox erzeugt aus Sicht der Wahlberechtigten ein negatives Stimmengewicht: die abgegebene Stimme wirkt sich gerade entgegengesetzt zum damit verfolgten Ziel aus. Entlang der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts vermuten die Forscher Schröder und Probst in ihrer Analyse der Bürgerschaftswahl 2015, dass das Bremer Wahlrecht daher verfassungswidrig sein könnte. Die Analyse kann im Internet als PDF heruntergeladen werden.

    Probst, Lothar und Valentin Schröder (2015): Das Bremer Wahlsystem: Intransparent, paradox und möglicherweise verfassungswidrig. Eine Analyse aus wissenschaftlicher Perspektive am Beispiel der Bürgerschaftswahl 2015, Institut für Politikwissenschaft, Universität Bremen

    Download unter: http://www.lotharprobst.de/fileadmin/user_upload/redakteur/Aktuelles/2015/Effekte_Wahlsystem_2015.pdf

    Weitere Informationen:

    Universität Bremen
    Fachbereich Sozialwissenschaften
    Institut für Politikwissenschaft
    Dr. Valentin Schröder:
    Tel. 0421 218 58590
    E-Mail: schroder@uni-bremen.de

    Prof. Dr. Lothar Probst
    Tel. 0421 218 67480
    E-Mail: probst@uni-bremen.de


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Journalisten, Wissenschaftler
    Politik
    regional
    Forschungsprojekte
    Deutsch


     

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