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Wissenschaft
Wiesbaden - Wird die neue (Muster-) Weiterbildungsordnung auf dem 106. Deutschen Ärztetag wie geplant von den Delegierten der Bundesärztekammer verabschiedet, droht Deutschland ein Abstieg der klinischen Forschung. Darauf weist jetzt die Deutsche Gesellschaft für Innere Medizin (DGIM) hin.
Wie in Paragraph 4 des Entwurfs zur Novelle der Weiterbildungsordnung formuliert, soll die Arbeit an wissenschaftlichen Aufträgen künftig als Unterbrechungszeit nicht als Weiterbildungszeit gelten. Damit wird es dem medizinischen Nachwuchs unmöglich, während der Weiterbildung wissenschaftlich tätig zu werden. Nach Ansicht der DGIM ist das wissenschaftliche Arbeiten jedoch ein wesentlicher Bestandteil der Weiterbildung und Voraussetzung für den medizinischen Fortschritt. "Kennzeichnend für die Weiterbildung sei die praktische Anwendung ärztlicher Kenntnisse, wissenschaftlicher Evidenz und deren Grundlagen in der ambulanten, stationären und rehabilitativen Versorgung der Patienten", erklärt Professor Dr. med. Hans-Peter Schuster, Generalsekretär der DGIM, in einem Schreiben an die Verantwortlichen.
Nicht nur die Qualität der Weiterbildung, sondern auch die der Patientenversorgung würde bei Inkrafttreten der Novelle leiden. Denn den wesentlichen Teil der Weiterbildung tragen auch künftig die Universitätskliniken und akademischen Lehrkrankenhäuser. Deren Aufgabe ist neben der Krankenversorgung auch die Forschung und Lehre.Deswegen ist - so die DGIM - eine Abgrenzung von Krankenversorgung und Forschung wenig hilfreich.
Die DGIM fordert den dieses Thema betreffenden Paragraphen abzuändern und wissenschaftliche Aufträge während der Weiterbildung nicht mit Krankheit oder Schwangerschaft gleichzusetzen. Die DGIM ruft außerdem alle in der AWMF vertretenen Fachgesellschaften auf, vor Verabschiedung des Entwurfs zur Novelle der Weiterbildungsordnung bei der Bundesärztekammer auf Änderungen zu drängen, da diese Formulierung alle klinischen Fachgebiete gleichermaßen betreffe.
Die geplante Neu-Regelung für das wissenschaftliche Arbeiten während der Weiterbildung ist ein weiterer Aspekt, den die DGIM an dem Entwurf zur neuen Weiterbildugsordnung kritisiert. Seit Monaten kämpft sie bereits für die Wahrung des Faches Innere Medizin als ein Ganzes, das durch die Novelle der Weiterbildungsordnung zu verschwinden droht.
Bei Fragen zum Thema wenden Sie sich bitte an:
Anna Voormann
Pressestelle der DGIM
Postfach 30 11 20
D-70451 Stuttgart
Tel: 0711 89 31 115
Fax: 0711 89 31 566
E-Mail: info@medizinkommunikation.org
Merkmale dieser Pressemitteilung:
Ernährung / Gesundheit / Pflege, Medizin
überregional
Buntes aus der Wissenschaft, Wissenschaftliche Tagungen, Wissenschaftspolitik
Deutsch
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