idw - Informationsdienst
Wissenschaft
TMF veröffentlicht Rechtsgutachten zur Sekundärnutzung klinischer Daten
Forschung und Qualitätssicherung im Gesundheitswesen greifen immer häufiger auf klinische Daten aus dem Behandlungskontext zurück. Deren systematische Analyse verspricht neue Erkenntnisse, die mit primär für die Forschung erhobenen Daten nicht oder nur mit sehr hohem Aufwand gewonnen werden könnten. Die Rechtslage für die Sekundärnutzung klinischer Daten ist allerdings sehr komplex und kann sich je nach Sitz und Art der behandelnden Einrichtung sowie Zweck der Datennutzung deutlich unterscheiden. In ihrer Schriftenreihe hat die TMF jetzt ein Rechtsgutachten veröffentlicht, das die Rechtsgrundlagen für jede spezifische Situation detailliert und umfassend darstellt. Ein Online-Tool zum Buch erleichtert die Suche.
Gesundheitsdaten gehören zu den intimsten Informationen über einen Menschen und sind deshalb auf besonders hohen Schutz angewiesen. „Die im Alltag üblicherweise getroffene Annahme, dass alles, was nicht ausdrücklich verboten ist, erlaubt ist, gilt hier nicht. Beim Umgang mit personenbezogenen Daten, insbesondere personenbezogenen Gesundheitsdaten, muss jegliche Datenverarbeitung ausdrücklich erlaubt sein, sonst ist sie verboten.“ Das erläutert Autor Dr. Uwe K. Schneider (Vogel & Partner Rechtsanwälte mbB), der das Rechtsgutachten im Auftrag der TMF erstellt hat. Die Chancen und Risiken müssen vor dem Hintergrund des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung entsprechend sorgfältig gegeneinander abgewogen werden.
Erstmals detaillierte Übersicht über die spezifischen Rahmenbedingungen in den Bundesländern
Mit dem Rechtsgutachten steht erstmals eine detaillierte Übersicht über die spezifischen rechtlichen Rahmenbedingungen für die Sekundärnutzung medizinischer Daten in den einzelnen Bundesländern zur Verfügung, die auch jeweils die unterschiedliche Trägerschaft und Rechtsform der behandelnden Institution berücksichtigt. Die Analyse gibt Forschern und anderen Akteuren im Gesundheitsbereich Orientierung beim rechtskonformen Umgang mit medizinischen Behandlungsdaten. Ergänzend steht unter www.tmf-ev.de/irene ein Tool zur Verfügung, das hilft, die für die jeweilige Behandlungseinrichtung relevanten rechtlichen Vorschriften schnell zu finden.
Das Rechtsgutachten ist im Rahmen des cloud4health-Projektes (www.cloud4health.de) erarbeitet worden, das vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie gefördert wurde. Es ist aber auch darüber hinaus gültig und bietet ganz unabhängig vom Einsatz von Cloud-Infrastrukturen und Data-Mining-Verfahren eine Hilfestellung für medizinische Forschung und Qualitätssicherung.
Das Buch enthält außerdem ein ergänzendes Gutachten, das die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Sekundärnutzung der über die elektronische Gesundheitskarte nach § 291a SGB V verwalteten Daten darstellt.
Bibliographische Angaben:
U. K. Schneider: Sekundärnutzung klinischer Daten – Rechtliche Rahmenbedingungen. Mit einem Beitrag von A. Roßnagel und G. Hornung. 1. Auflage, 418 Seiten, August 2015. € 64,95 [D], ISBN 978-3-95466-142-8.
Pressekontakt:
Antje Schütt, Tel.: 030 - 22 00 24 731, E-Mail: presse@tmf-ev.de
http://www.tmf-ev.de/news/1804 - Interview mit Dr. Uwe K. Schneider
http://www.tmf-ev.de/irene - Online-Tool zum Rechtsgutachten
http://www.tmf-ev.de/schriftenreihe - TMF-Schriftenreihe
http://www.cloud4health.de - cloud4health-Projekt
Cover des in der TMF-Schriftenreihe erschienenen Rechtsgutachtens zur Sekundärdatennutzung
TMF/MWV
None
Dr. Uwe K. Schneider (Vogel & Partner Rechtsanwälte mbB, Karlsruhe), Autor des Rechtsgutachtens
U.K. Schneider
None
Merkmale dieser Pressemitteilung:
Journalisten, Wissenschaftler
Informationstechnik, Medizin, Recht
überregional
Forschungs- / Wissenstransfer, Wissenschaftliche Publikationen
Deutsch
Sie können Suchbegriffe mit und, oder und / oder nicht verknüpfen, z. B. Philo nicht logie.
Verknüpfungen können Sie mit Klammern voneinander trennen, z. B. (Philo nicht logie) oder (Psycho und logie).
Zusammenhängende Worte werden als Wortgruppe gesucht, wenn Sie sie in Anführungsstriche setzen, z. B. „Bundesrepublik Deutschland“.
Die Erweiterte Suche können Sie auch nutzen, ohne Suchbegriffe einzugeben. Sie orientiert sich dann an den Kriterien, die Sie ausgewählt haben (z. B. nach dem Land oder dem Sachgebiet).
Haben Sie in einer Kategorie kein Kriterium ausgewählt, wird die gesamte Kategorie durchsucht (z.B. alle Sachgebiete oder alle Länder).