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Seit Jahresbeginn gibt es in Deutschland erstmals einen allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn in Höhe von 8,50 Euro. Er wird durch eine Reihe von bereits seit längerem bestehenden Branchenmindestlöhnen ergänzt. Nach einer aktuellen Analyse des WSI-Tarifarchivs der Hans-Böckler-Stiftung haben sich diese Mindestlöhne im vergangenen Jahr positiv entwickelt.
„Die tariflichen Branchenmindestlöhne liegen inzwischen mehrheitlich deutlich über dem gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro“ erläutert der Leiter des WSI-Tarifarchivs der Hans-Böckler-Stiftung, Dr. Reinhard Bispinck. „In 11 Branchen beträgt der Mindestlohn bereits heute 10 Euro und mehr. Der höchste Mindestlohn wird zurzeit bei den Geld- und Wertdiensten in Nordrhein-Westfalen mit 15,29 Euro gezahlt.“ Die tariflichen Branchenmindestlöhne bieten nach Auffassung des WSI-Tarifexperten eine gute Orientierung bei der anstehenden Anpassung des gesetzlichen Mindestlohnes. Ein Mindestlohn um die 10 Euro könne nicht nur wirkungsvoll dazu beitragen, den Niedriglohnsektor zu verringern, sondern auch die langfristige soziale Absicherung der Niedriglohnempfänger (Rente) verbessern.
Zurzeit gibt es in 19 Branchen tariflich vereinbarte Branchenmindestlöhne, von der Abfallwirtschaft bis zu den Wäschereidienstleistungen (siehe die Grafik und die Tabellenübersicht in der pdf-Version dieser Pressemitteilung; Link unten). 18 wurden auf Basis des Arbeitnehmerentsendegesetzes, des Tarifvertragsgesetzes bzw. des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes für allgemeinverbindlich erklärt und gelten deshalb für alle Beschäftigten in den Branchen, unabhängig davon, ob die Betriebe tarifgebunden sind oder nicht. Für eine weitere wurde die Allgemeinverbindlichkeit beantragt. Insgesamt arbeiten in diesen Branchen rund 4,6 Millionen Beschäftigte.
Lediglich in vier Branchen liegen die Mindestlöhne teilweise noch unter dem gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro. Hier sind aber bereits weitere Erhöhungen vereinbart, die zum Teil über diesen Wert hinausgehen.
- Leih-/Zeitarbeit: Hier wird der Mindestlohn Ost von 8,20 Euro im Juni 2016 auf 8,50 Euro angehoben.
- Wäschereidienstleistungen im Objektkundenbereich Ost inkl. Berlin: Der Mindestlohn von derzeit 8,00 Euro wird zum Juli 2016 auf 8,75 Euro angehoben.
- Textil- und Bekleidungsindustrie Ost: Hier wird der Mindestlohn von 7,50 Euro zum Januar 2016 auf 8,25 Euro und im November 2016 auf 8,75 Euro angehoben.
- Land- und Forstwirtschaft, Gartenbau: Die Mindestentgelte von 7,20/7,40 Euro (Ost/West) steigen im Januar 2016 auf 7,90/8,00 Euro und dann im Januar 2017 auf einheitlich 8,60 Euro und im November 2017 auf 9,10 Euro.
Kontakt in der Hans-Böckler-Stiftung:
Dr. Reinhard Bispinck
Leiter WSI-Tarifarchiv
Tel.: 0211-7778-232
E-Mail: Reinhard-Bispinck@boeckler.de
Rainer Jung
Leiter Pressestelle
Tel.: 0211-7778-150
E-Mail: Rainer-Jung@boeckler.de
http://www.boeckler.de/pdf/pm_ta_2015_10_26.pdf - Die Pressemitteilung mit Grafik und Tabellen (pdf)
http://www.boeckler.de/wsi-tarifarchiv_50804.htm - Mindestlöhne in Deutschland
Merkmale dieser Pressemitteilung:
Journalisten
Gesellschaft, Politik, Wirtschaft
überregional
Forschungsergebnisse
Deutsch
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