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12.11.2015 15:02

Freihandelsverträge CETA und TTIP: Weiter offene Fragen zur Hochschulbildung

Susanne Schilden Pressestelle
Hochschulrektorenkonferenz (HRK)

    Deutschland wird durch die geplanten EU-Freihandelsabkommen mit Kanada und den USA für den Bildungssektor keine neuen Marktzugangsverpflichtungen übernehmen und behält die Möglichkeit für Rechtsänderungen. Das haben die Staatssekretäre Matthias Machnig, Bundeswirtschaftsministerium, und Dr. Georg Schütte, Bundesministerium für Bildung und Wissenschaft, der HRK versichert.

    Sie reagierten damit auf ein Schreiben des Präsidenten der Hochschulrektorenkonferenz (HRK), Prof. Dr. Horst Hippler. Er hatte darin die Befürchtung der Hochschulen formuliert, dass die ursprünglich im Zuge von CETA und TTIP geplanten privaten Streitschlichtungsverfahren mit erweiterten Klagemöglichkeiten ausländischer Investoren rechtliche Veränderungen, etwa durch die Länderparlamente, in den Handlungsrahmen für Bildungsinstitutionen unmöglich machen würden.

    Die nach Maßgabe des „General Agreement on Trade in Services“ (GATS-Abkommen) von 2005 geltende Rechtslage bleibe erhalten, so die Staatssekretäre in ihren Antwortschreiben an den HRK-Präsidenten. Sie versicherten, dass es keine privaten Investor-Staat-Schiedsverfahren geben werde. Machnig unterstrich gleichzeitig, dass die geplanten Abkommen keine Einschränkungen für „erforderliche Maßnahmen zur Umsetzung von Allgemeininteressen“ zur Folge hätten. Der politische Spielraum der Parlamente und das Regulierungsrecht des Gesetzgebers blieben erhalten.

    Die HRK hatte außerdem gefordert, dass Bildung als ein Element der Daseinsvorsorge anerkannt bleibt und deshalb weiterhin im wohlverstandenen Eigeninteresse der Gesellschaft in erster Linie staatlich finanziert wird.

    „Die Hochschulen haben die Aussagen der Staatssekretäre positiv aufgenommen“, so HRK-Präsident Hippler, der der HRK-Mitgliederversammlung am Dienstag in Kiel über den Briefwechsel berichtet hatte. „Sie werden sich in der weiteren Debatte darauf beziehen.“

    Zu ihren Vorbehalten gegenüber dem Gebrauch von Negativlisten bei der Inländerbehandlung erhielten die Hochschulen keine befriedigende Antwort. Die Negativlisten zwingen die deutsche Seite nach HRK-Ansicht, bereits in den Verhandlungen genau festzulegen, welche Bereiche von Freihandelsregeln nicht betroffen sein sollen. Die HRK plädiert hier für die Beibehaltung der Positivlisten wie im GATS-Abkommen, die nur jene Bereiche benennen, die explizit für den Freihandel geöffnet werden sollen. „Das ist ein feiner, aber wichtiger Unterschied“, sagte Hippler.

    Er kritisierte die Intransparenz der bisherigen Verhandlungen. „Dieses Vorgehen schafft Raum für Spekulationen und schürt Misstrauen. Wenn wir etwa nicht nachvollziehbare Unterschiede zwischen der bereits ausgehandelten Vertragsversion zur Bildung im CETA-Abkommen mit Kanada und der EU-Verhandlungsposition zu TTIP feststellen, werden wir weiter nach den Gründen für diese Unterschiede fragen. Wir erwarten klare Antworten und brauchen deutlich mehr Transparenz. Die Hochschulen müssen in den beratenden Fachgremien zu den Verhandlungen auf nationaler und europäischer Ebene vertreten sein, wie auch in den in den Abkommen vorgesehenen ‚Räten für regulatorische Kooperation‘.“


    Weitere Informationen:

    http://www.hrk.de


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Journalisten
    fachunabhängig
    überregional
    Wissenschaftspolitik
    Deutsch


     

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