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19.11.2015 12:12

Gegen Korruption im Gesundheitswesen

Nicola Veith Pressestelle
Frankfurt University of Applied Sciences

    Neuer Gesetzentwurf wird in Kolloquium an der Frankfurt UAS diskutiert

    Im Rahmen des gesundheitspolitischen Kolloquiums „Das Gesetz zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen“ am 24. November 2015 an der Frankfurt University of Applied Sciences (Frankfurt UAS) wird Oberstaatsanwalt Alexander Badle die geplanten neuen Straftatbestände des Korruptionsrechts vorstellen, die ein im November 2015 im Deutschen Bundestag debattierter Gesetzentwurf zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen vorsieht. Badle ist Leiter der bundesweit ersten Zentralstelle zur Bekämpfung von Vermögensstraftaten und Korruption im Gesundheitswesen bei der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main. Er wird beim Kolloquium auch auf die möglichen Konsequenzen für die Gesundheitswirtschaft und auf die Situation in Hessen eingehen. Das Kolloquium liefert allen, die im Gesundheitswesen beruflich aktiv sind und Verantwortung tragen, den aktuellen Informationsstand und bietet Gelegenheit zur Diskussionen; eine Anmeldung unter http://www.vmvg.de/veranstaltungen ist erforderlich.

    Nach dem Gesetzentwurf drohen bei Bestechung von Ärztinnen und Ärzten, Apothekerinnen und Apothekern, Physiotherapeutinnen und -therapeuten oder Pflegekräften sowohl den Bestochenen als auch den Bestechenden künftig bis zu drei Jahre Haft, in besonders schweren Fällen sogar bis zu fünf Jahre. „Während die verschärfte Strafbarkeit der Bestechung von Ärztinnen und Ärzten sowie Apothekerinnen und Apothekern breite Zustimmung hervorruft, sind viele Leistungserbringer im Gesundheitswesen besorgt, dass durch die ungenauen Definitionen des neuen Straftatbestandes auch notwendige Kooperationen zwischen Ärztinnen und Ärzten, Zahnärztinnen und -ärzten, Krankenhäusern und Apotheken kriminalisiert werden könnten. Unklar ist vor allem, wo künftig die Grenze zwischen erwünschter und strafbarer Kooperation dieser Leistungserbringer bei der gemeinsamen Gesundheitsversorgung der Patienten verlaufen wird“, so Prof. Dr. Hilko J. Meyer vom Fachbereich Wirtschaft und Recht der Frankfurt UAS, der das Kolloquium organisiert hat.

    Das 16. Gesundheitspolitische Kolloquium ist Teil einer Vortragsreihe, die der Verein für Management und Vertragsgestaltung in der Gesundheitswirtschaft e.V. (VMVG) bereits seit 2013 zusammen mit der Frankfurt UAS veranstaltet. Es bietet eine Plattform für aktuelle Hintergrundgespräche mit namhaften Persönlichkeiten aus Wirtschaft, Politik und Wissenschaft. Die Veranstaltungen finden am Zentrum für Gesundheitswirtschaft und -recht (ZGWR) statt, das die Kompetenzen der Frankfurt UAS auf den Gebieten Gesundheitswirtschaft, Gesundheitsökonomie und Gesundheitsrecht zusammenführt. Zweck des VMVG ist die Förderung der Wissenschaft, Forschung und Bildung auf den Gebieten der Ökonomie, des Rechts und der Politik des öffentlichen Gesundheitswesens.

    Weitere Informationen zum ZGWR unter: http://www.frankfurt-university.de/zgwr
    Näheres zum VMVG unter: http://www.vmvg.de

    Veranstaltung: 16. Gesundheitspolitisches Kolloquium „Das Gesetz zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen – aktueller Stand, mögliche Auswirkungen, Situation in Hessen”

    Termin: 24. November 2015, 18-20 Uhr
    Ort: Frankfurt University of Applied Sciences, Nibelungenplatz 1, BCN-Gebäude, Eingang Nordendstraße, 5. Stock, Raum 532

    Kontakt: Frankfurt University of Applied Sciences, Zentrum für Gesundheitswirtschaft und -recht (ZGWR), Prof. Dr. Hilko J. Meyer, Telefon: 069/1533-3881, E-Mail: hilko.meyer@zgwr.fra-uas.de


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Journalisten, Wirtschaftsvertreter
    Ernährung / Gesundheit / Pflege, Gesellschaft, Politik, Wirtschaft
    überregional
    Forschungs- / Wissenstransfer, Wissenschaftliche Tagungen
    Deutsch


     

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