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17.03.2016 12:38

Forschung zu rechtlichen Grundsätzen kommerziell und privat genutzter Drohnen im Auftrag des BMJV

Eva-Maria Reiners Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Northern Business School

    Forschungszusammenarbeit zwischen dem Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz, dem Institut für unbemannte Systeme der NBS Northern Business School und Taylor Wessing PartG mbB: Erforscht wird die Entwicklung neuer Konzepte für die dynamische Anpassung von rechtlichen Grundsätzen für den Erwerb und Betrieb von privat und kommerziell genutzten Systemen. Hieraus soll ein gegebenenfalls verbleibender gesetzgeberischer Handlungsbedarf im Bundes- und Landesrecht sowie Unions- und Völkerrecht abgeleitet beschrieben und ausgearbeitet werden.

    Es war eine besondere Ehre und Freude für Professor Dr. Del Re, Leiter des Instituts für unbemannte Systeme (IuS) der NBS Northern Business School, erneut die Reise nach Berlin anzutreten, um in den Reihen des Bundesjustizministeriums vorstellig zu werden. Es ging um die Besieglung der Forschungszusammenarbeit im Rahmen der Verrechtlichung ziviler Drohnen-Nutzung im nationalen und europäischen Kontext. Begleitet wurde er von seinem Kollegen und Projektpartner Prof. Dr. Norbert Kämper, aus den Reihen von Taylor Wessing. Beide waren die treibenden Kräfte, als es darum ging, den Forschungsauftrag des Ministeriums einzuwerben und das Projektvorhaben grundsätzlich auszugestalten, das mit 64.000 Euro gefördert werden wird. Der Auftrag stellt zudem die Weiche in der Ausrichtung der Forschung im Institut der NBS, wie auch in der Hochschule selbst.

    Ziel des Forschungsvorhabens zum Thema "Unbemannte Luftfahrtsysteme" soll die Entwicklung neuer Konzepte für die dynamische Anpassung von rechtlichen Grundsätzen für den Erwerb und Betrieb von privat und kommerziell genutzten Systemen sein. Hieraus soll ein gegebenenfalls verbleibender gesetzgeberischer Handlungsbedarf im Bundes- und Landesrecht sowie Unions- und Völkerrecht abgeleitet beschrieben und ausgearbeitet werden, insbesondere zur Begrenzung oder zum Ausschluss von Gefährdungs- und Missbrauchspotentialen. In die Betrachtung mit einbezogen wird auch der Betrieb von unbemannten Luftfahrtsystemen zu Sport- und Freizeitzwecken. Militärische, polizeiliche und andere staatliche Nutzungskonzepte von Drohnen sind explizit nicht Gegenstand des Forschungsvorhabens. Das Projekt ist insgesamt auf zehn Monate hin angelegt.


    Weitere Informationen:

    https://www.bundesjustizamt.de/DE/SharedDocs/Publikationen/Aktuelles/Ausschreibu... - Bekanntmachung des Forschungsauftrags durch das Bundesministerium
    http://www.ius.nbs.de - Das Institut für unbemannte Systeme


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Journalisten, Wissenschaftler, jedermann
    Recht, Verkehr / Transport
    überregional
    Forschungsprojekte
    Deutsch


     

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