idw – Informationsdienst Wissenschaft

Nachrichten, Termine, Experten

Grafik: idw-Logo
Grafik: idw-Logo

idw - Informationsdienst
Wissenschaft

Science Video Project
idw-Abo

idw-News App:

AppStore

Google Play Store



Instanz:
Teilen: 
18.03.2016 12:58

Rüge und Ausschluss von Antragsberechtigung für drei Jahre

Marco Finetti Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG)

    DFG-Hauptausschuss spricht Maßnahmen gegen Lebenswissenschaftlerin aus

    Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) zieht erneut Konsequenzen aus einem Fall von wissenschaftlichem Fehlverhalten. Der Hauptausschuss der größten Forschungsförderorganisation und zentralen Selbstverwaltungsorganisation für die Wissenschaft in Deutschland sprach jetzt auf seiner Sitzung in Bonn eine „schriftliche Rüge“ und den „Ausschluss von der Antragsberechtigung für drei Jahre“ gegen eine Lebenswissenschaftlerin aus. Beide Maßnahmen erfolgten gemäß der DFG-Verfahrensordnung zum Umgang mit wissenschaftlichem Fehlverhalten und auf Empfehlung des DFG-Ausschusses zur Untersuchung von Vorwürfen wissenschaftlichen Fehlverhaltens.

    Die Wissenschaftlerin hatte gegenüber einer Forschungseinrichtung in den USA ein wissenschaftliches Fehlverhalten während eines von der DFG geförderten Forschungsaufenthalts in den USA eingestanden. Die Forschungseinrichtung wiederum informierte die DFG über diesen Sachverhalt.

    In der daraufhin eingeleiteten Untersuchung räumte die Wissenschaftlerin auch gegenüber der DFG ein, in einer Publikation eine Abbildung versehentlich falsch dargestellt zu haben; überdies habe sie die zugrunde liegenden Daten einer zweiten Abbildung so manipuliert, dass sie besser zu den beabsichtigten Ergebnissen der Studie passten. Als Begründung führte sie persönliche Probleme und den hohen Erfolgsdruck in ihrer wissenschaftlichen Arbeitsumgebung an.

    Der DFG-Ausschuss zur Untersuchung von Vorwürfen wissenschaftlichen Fehlverhaltens unter der Leitung von DFG-Generalsekretärin Dorothee Dzwonnek bewertete das Verhalten der Wissenschaftlerin als bewusste Datenmanipulation und damit als wissenschaftliches Fehlverhalten. Der von der Wissenschaftlerin angeführte Erfolgsdruck sei – wie auch bei früheren Fehlverhaltensfällen – nachvollziehbar, entschuldige aber das Fehlverhalten nicht.

    Als geeignete Maßnahmen, um dem Unrechtsgehalt des Verhaltens Rechnung zu tragen, schlug der Ausschuss eine „schriftliche Rüge“ und den „Ausschluss von der Antragsberechtigung für drei Jahre“ vor. Dem folgte nun der Hauptausschuss mit seiner Entscheidung.

    Weiterführende Informationen

    Medienkontakt: Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der DFG, Tel. +49 228 885-2443, presse@dfg.de

    Ansprechpartnerin in der Geschäftsstelle:
    Dr. Christine Spitzer, Justitiariat, Tel. +49 228 885-2045, Christine.Spitzer@dfg.de

    Ausführliche Informationen zum Thema Gute wissenschaftliche Praxis unter:
    www.dfg.de/gwp/


    Weitere Informationen:

    http://www.dfg.de/gwp/


    Bilder

    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Journalisten, Wissenschaftler
    fachunabhängig
    überregional
    Buntes aus der Wissenschaft
    Deutsch


     

    Hilfe

    Die Suche / Erweiterte Suche im idw-Archiv
    Verknüpfungen

    Sie können Suchbegriffe mit und, oder und / oder nicht verknüpfen, z. B. Philo nicht logie.

    Klammern

    Verknüpfungen können Sie mit Klammern voneinander trennen, z. B. (Philo nicht logie) oder (Psycho und logie).

    Wortgruppen

    Zusammenhängende Worte werden als Wortgruppe gesucht, wenn Sie sie in Anführungsstriche setzen, z. B. „Bundesrepublik Deutschland“.

    Auswahlkriterien

    Die Erweiterte Suche können Sie auch nutzen, ohne Suchbegriffe einzugeben. Sie orientiert sich dann an den Kriterien, die Sie ausgewählt haben (z. B. nach dem Land oder dem Sachgebiet).

    Haben Sie in einer Kategorie kein Kriterium ausgewählt, wird die gesamte Kategorie durchsucht (z.B. alle Sachgebiete oder alle Länder).