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Wissenschaft
BfR empfiehlt weitergehende Forschung zum Schutz der Versuchstiere
Die EU-Richtlinie zu Tierversuchen räumte den Mitgliedsstaaten notwendige Handlungsspielräume bei der Implementierung in nationales Recht ein. 2013 wurde in Deutschland das novellierte Tierschutzgesetz und die Tierschutz-Versuchstierverordnung in Kraft gesetzt. Nicht für alle gesetzlichen Vorgaben wird im Detail bestimmt, wie sie in der Praxis zu verwirklichen sind. Diese unbestimmten Rechtsbegriffe sind notwendig, um neue wissenschaftliche Erkenntnisse jederzeit berücksichtigen zu können. „Noch besteht keine wissenschaftliche Klarheit darüber, wie Veränderungen des physiologischen Zustands von Tieren objektiv gemessen werden können und wie diese Veränderungen mit dem dadurch verursachten Ausmaß an Schmerzen, Leiden oder Schäden in Bezug zu setzen sind“, sagt Professor Dr. Dr. Andreas Hensel. Expertinnen und Experten der Naturwissenschaften, der Veterinärmedizin und der Rechtswissenschaften sollten mit Unterstützung der zuständigen Behörden enger zusammenarbeiten, um Standards für die Umsetzung der neuen Gesetzgebung zu schaffen und in die Praxis umzusetzen. Zudem sind Forschungsanstrengungen zur Förderung von Alternativen zum Tierversuch sowie der versuchstierkundlichen Forschung erforderlich. Die Vorschläge des BfR wurden in den Fachzeitschriften EMBO Journal (DOI 10.15252/embj.201694448) und EMBO Reports (DOI 10.15252/embr.201642354) publiziert.
Ziel der EU-Richtlinie zu Tierversuchen ist eine vollständige Abkehr von Tierversuchen, wobei anerkannt wird, dass Tierversuche in der Grundlagenforschung sowie zum Schutz der Umwelt und der Gesundheit von Mensch und Tier noch immer notwendig sind. Ein weiteres Schlüsselelement der Richtlinie ist das 3R-Prinzip – replace, reduce, refine (ersetzen, verringern, verbessern). Dieses Prinzip zielt darauf ab, Tierversuche durch andere Methoden zu ersetzen und dort, wo dies noch nicht möglich ist, die Zahl der Versuchstiere zu verringern und das Leiden der Versuchstiere zu vermindern.
Die Europäische Union hat eine Richtlinie statt einer Verordnung erlassen, denn diese gibt den Mitgliedsstaaten die nötige Flexibilität, um die Ziele der Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. Die Besonderheiten des entsprechenden Landes können dadurch mit einbezogen werden. Die im Zuge der Umsetzung durch den deutschen Gesetzgeber erlassenen Regelungen werfen jedoch einige rechtswissenschaftliche Auslegungsfragen auf.
Immer wichtiger wird die enge Zusammenarbeit zwischen Expertinnen und Experten aus Naturwissenschaft, Veterinärmedizin, Recht und den zuständigen Behörden, um die neue Gesetzgebung und damit einhergehend eine gemeinsame Kultur der Sorgfalt im Umgang mit Versuchstieren in die Praxis umzusetzen. Die Rechtswissenschaft sollte Definitionen der entsprechenden Begriffe vorschlagen, um damit den rechtlichen Rahmen für jene zu schaffen, die die rechtlichen Vorgaben anwenden. Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sollen durch ihre Fachkenntnis einen Beitrag zur objektiven Messung des Wohlbefindens von Tieren leisten, während es den Genehmigungs- und Aufsichtsbehörden obliegt, die Empfehlungen der Wissenschaft in ihre Vollzugsaufgaben einzubetten.
Um den Tierschutz zu stärken, sollten alle beteiligten Disziplinen an einer Lösung mitarbeiten.
In diesem Zusammenhang hat das BfR in enger wissenschaftlicher Zusammenarbeit mit weiteren Expertinnen und Experten einen ersten internationalen Vorschlag zur Beurteilung der Belastung genetisch veränderter Fische (Knochenfische, Teleostei) erarbeitet und publiziert (DOI 10.15252/embj.201694448).
Links zu den Publikationen:
• http://emboj.embopress.org/content/early/2016/04/22/embj.201694448
• http://embor.embopress.org/content/early/2016/04/22/embr.201642354
Über das Bf3R
Das BfR nimmt die Aufgabe des „Deutschen Zentrums zum Schutz von Versuchstieren (Bf3R)“ wahr und koordiniert bundesweit alle Aktivitäten mit den Zielen, Tierversuche auf das unerlässliche Maß zu beschränken und Versuchstieren den bestmöglichen Schutz zu gewährleisten. Darüber hinaus sollen durch die Arbeit des Zentrums weltweit Forschungsaktivitäten angeregt und der wissenschaftliche Dialog gefördert werden.
Über das BfR
Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) ist eine wissenschaftliche Einrichtung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL). Es berät die Bundesregierung und die Bundesländer zu Fragen der Lebensmittel-, Chemikalien- und Produktsicherheit. Das BfR betreibt eigene Forschung zu Themen, die in engem Zusammenhang mit seinen Bewertungsaufgaben stehen.
14/2016, ende bfr-p
Merkmale dieser Pressemitteilung:
Journalisten
Tier / Land / Forst
überregional
Forschungs- / Wissenstransfer, Wissenschaftliche Publikationen
Deutsch
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