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Die verfahrensrechtlichen Instrumente bei der Aufarbeitung von Beziehungsgewalt befinden sich im Umbruch. Mittlerweile ist "häusliche Gewalt" als soziales Problem erkannt worden, gerät verstärkt ins Zentrum gesellschaftlichen Interesses und in die rechtspolitische Diskussion. Anstelle einer Reaktion des "Verschweigens" ist dabei allerdings nun keinesfalls nur eine Politik des "Verfolgens" der Gewaltstraftaten mit den Mitteln des formstrengen Strafverfahrens festzustellen. Die Aufarbeitung von Beziehungsgewalt erfolgt zunehmend auch in mediativen Täter-Opfer-Ausgleichsverfahren ("Vermitteln") sowie in zivil- und familiengerichtlichen Verfahren nach dem Gewaltschutzgesetz. Letzteres sieht seit kurzem eine Verbesserung des gerichtlichen (Eil-) Schutzes des Opfers von Gewalt in Paarbeziehungen vor (i.w.S. "Verklagen"). Während dem Gewaltschutzgesetz jeglicher Ansatz fehlt, Gewaltkonflikte als Beziehungsstörungen ("Verstrickungen") zu begreifen, wird dagegen bei den mediativen Verfahren ("Verstehen") versucht, beziehungsdynamische Aspekte der Gewaltgenese zu berücksichtigen.
Die neuen Verfahrensmodelle zur Aufarbeitung von Beziehungsgewalt, die zu einem qualitativen und quantitativen Bedeutungsverlust des Strafverfahrens geführt haben, sind Thema der 2. Bielefelder Verfahrenstage, die vom 25. bis 26. Juni im Zentrum für interdisziplinäre Forschung (ZiF) der Universität Bielefeld stattfinden.
Auf der interdisziplinären Tagung "Verfolgen - Vermitteln - Verklagen? Welche Verfahrensregeln verdienen den Vorzug für die Aufarbeitung von Beziehungsgewalt?" sollen die folgenden Fragen gestellt und beantwortet werden: Welche Verfahrensregeln verdienen den Vorzug bei der Aufarbeitung von Beziehungsgewalt (Strafverfahren, Zivil- und Familiengerichtsverfahren oder Mediation)? Wie viel Elemente des einen Verfahrenstypus können in den anderen integriert werden? (Verträgt sich der formstrenge Strafprozess mit kompensatorischen Elementen?) Welchen Stellenwert haben die schützenden Formen des Strafprozesses im Rahmen der verfahrensmäßigen Bewältigung von Beziehungsgewalt? Wo liegen die Anwendungsprobleme (Professionalisierungsprobleme) in der Praxis? Welche Forderungen sind an die Gesetzgebung zu stellen?
Geleitet wird die Tagung von Prof. Dr. Stefan Barton, (Institut für Rechtstatsachenforschung und Kriminalpolitik, Universität Bielefeld) und Uwe Jürgens, Präsident des Landgerichts Bielefeld.
Weitere Informationen und Kontakt: www.jura.uni-bielefeld.de/Institute_Projekte/Verfahrenstage/; ZiF-Tagungsbüro: Telefon 0521/106 2768. Bei inhaltlichen Fragen wenden Sie sich bitte direkt an die Veranstaltungsleitung: Prof. Dr. Stephan Barton, sbarton@uni-bielefeld.de.
Pressemitteilung Nr. 96/2003
Universität Bielefeld
Informations- und Pressestelle
Dr. Gerhard Trott
Telefon: 0521/106-4145/4146
Fax: 0521/106-2964
E-Mail: gerhard.trott@uni-bielefeld.de
Internet: www.uni-bielefeld.de
http://www.jura.uni-bielefeld.de/Institute_Projekte/Verfahrenstage/
Merkmale dieser Pressemitteilung:
Gesellschaft, Politik, Psychologie, Recht
überregional
Buntes aus der Wissenschaft, Wissenschaftliche Tagungen
Deutsch
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