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07.06.2016 10:11

Arbeitsvolumen lag im ersten Quartal 2016 bei fast 15 Milliarden Stunden

Wolfgang Braun Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit (IAB)

    Im ersten Quartal 2016 arbeiteten die Erwerbstätigen in Deutschland insgesamt 14,9 Milliarden Stunden. Das entspricht einem Plus von 0,2 Prozent gegenüber dem entsprechenden Vorjahresquartal, berichtete das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) am Dienstag.

    „Der starke Anstieg bei den Vollzeitstellen wird das Arbeitsvolumen weiterhin nach oben ziehen“, sagte Enzo Weber, Leiter des IAB-Forschungsbereichs „Prognosen und Strukturanalysen“. Die Anzahl der Vollzeitbeschäftigten wuchs im ersten Quartal mit einem kräftigen Plus von 2,1 Prozent gegenüber dem Vorjahresquartal. Die Anzahl der Teilzeitbeschäftigten ist um 0,6 Prozent gestiegen. Die Erwerbstätigkeit insgesamt nahm damit im ersten Quartal 2016 um 1,3 Prozent zu und lag bei 43,1 Millionen Personen.

    Die durchschnittliche Arbeitszeit pro Erwerbstätigem lag im ersten Quartal 2016 bei 347 Stunden. Gegenüber dem Vorjahresquartal ist sie zwar um 1,1 Prozent gesunken. Dies sei aber nur auf Kalendereffekte und einen erhöhten Krankenstand zurückzuführen, so Weber. Im ersten Quartal 2016 stand mit 61,3 Tagen ein Arbeitstag weniger zur Verfügung als im Vorjahresquartal. Der Krankenstand der Beschäftigten lag bei 4,7 Prozent und ist somit um 0,3 Prozentpunkte gegenüber dem Vorjahresquartal gestiegen.

    Die durchschnittliche vereinbarte Wochenarbeitszeit blieb gegenüber dem Vorjahresquartal mit insgesamt gut 30 Stunden nahezu unverändert. Vollzeitbeschäftigte arbeiteten im Durchschnitt rund 38 Stunden, Teilzeitbeschäftigte rund 16 Stunden. Bei den Vollzeitbeschäftigten ist die durchschnittliche vereinbarte Arbeitszeit gleich geblieben, während bei den Teilzeitbeschäftigten ein leichter Rückgang zu verzeichnen ist. „Die Einführung des Mindestlohns dürfte dazu geführt haben, dass ein Teil der Minijobber die Arbeitszeit reduziert hat, da sie ansonsten die Minijob-Verdienstgrenze von 450 Euro überschritten hätten und Sozialversicherungsbeiträge zu zahlen wären“, erklärte Weber.


    Weitere Informationen:

    http://doku.iab.de/arbeitsmarktdaten/tab-az1601.pdf
    http://doku.iab.de/arbeitsmarktdaten/AZ_Komponenten.xlsx


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Journalisten
    Gesellschaft, Politik, Wirtschaft
    überregional
    Forschungsergebnisse
    Deutsch


     

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