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21.12.2016 12:02

Römische Sklaven und selbstfahrende Autos

Sebastian Hollstein Stabsstelle Kommunikation/Pressestelle
Friedrich-Schiller-Universität Jena

    Jan Dirk Harke ist neuer Professor für Bürgerliches Recht und Römisches Recht der Universität Jena

    Vieles, was die Römer geschaffen haben, ist heute entweder in Ruinen erhalten oder schlummert noch unter der Erde, um von Archäologen freigelegt zu werden. Doch einige Errungenschaften haben überdauert und werden wie selbstverständlich auch heute noch verwendet: zum Beispiel das Römische Recht. Es findet sich nicht nur in noch heute gültigen Gesetzen, sondern wird auch weiterhin an den Universitäten gelehrt. So hat jetzt an der Friedrich-Schiller-Universität Jena Prof. Dr. Jan Dirk Harke den Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Römisches Recht und Europäische Rechtsgeschichte übernommen.

    2.000 Jahre gültiges Recht

    „Die Römer waren die ersten, die sich spezialisiert mit Rechtsfragen beschäftigten und das nicht nur den Philosophen überließen“, erklärt der neue Rechtswissenschaftler der Universität Jena. „Gerade vom Jahre 0 bis etwa zum Jahr 235 n. Chr. zeichneten sie rechtliche Prinzipien auf, die auch heute noch gültig sind.“ Vor allem in Kontinentaleuropa und allen Gebieten weltweit, die nicht zum englischen Kolonialreich gehörten, ist das Römische Recht verbreitet. In Deutschland schlug es sich im sogenannten Gemeinen Recht wieder, auf dessen Grundlage schließlich beispielsweise in Deutschland das Bürgerliche Gesetzbuch geschaffen wurde. „Um die Grundsätze, die bis heute lebendig geblieben sind, zu verstehen, hilft es zu wissen, woher sie kommen und was sich die Schöpfer dabei gedacht haben“, begründet Harke die wissenschaftliche Beschäftigung mit dem Römischen Recht.

    In Jena will sich der gebürtige Düsseldorfer in den kommenden Jahren verstärkt mit dem Recht während der Regentschaft des römischen Kaisers Diokletian auseinandersetzen. „Es ist deshalb besonders interessant, weil es durch zahlreiche kaiserliche Verordnungen gut dokumentiert ist. Sie erlauben eine Rekonstruktion fast der gesamten Rechtsordnung zu einem bestimmten Moment, wie sie ansonsten im römischen Reich kaum möglich ist“, erklärt der Jenaer Rechtsexperte. „So verfügen wir für die klassische Zeit immer nur über die Äußerungen und Zitate einzelner Juristen, aus denen wir nur mühsam auf die herrschende Meinung zu einer bestimmten Zeit schließen können.“ Zudem stehe das Recht zur Zeit Diokletians vor einer mit Kaiser Konstantin einsetzenden Wende, solle aber gleichwohl einen konservativen Charakter haben. „Diokletian gilt heute als jemand, der das klassische Recht bewahrte“, erklärt Harke. „Doch das muss nicht heißen, dass er nicht auch Neues geschaffen hat, wie ich mit meiner Forschung stärker herausarbeiten will.“

    Kann Römisches Recht aktuelle Haftungsprobleme lösen?

    Auch wenn die Umgebung, in der das Römische Recht entstand, in vielerlei Hinsicht nichts mehr mit unserer Lebenswirklichkeit zu tun hat, so kann es sogar Lösungen für aktuelle oder zukünftige Rechtsprobleme liefern. So hat sich der 47-Jährige etwa im vergangenen Jahr damit beschäftigt, ob die römische Sklavenhalterhaftung rechtliche Grundsätze liefern könnte, die sich auf Haftungsprobleme mit sogenannten „intelligenten Agenten“ – also beispielsweise selbstfahrende Autos – übertragen lassen – ein Bereich, in dem viele Aspekte rechtlich noch nicht geklärt sind.

    Für seine Forschungen findet Jan Dirk Harke an der Friedrich-Schiller-Universität optimale Bedingungen vor, bestätigt er. Nach dem Studium sowie der Promotion in Freiburg und einem kurzen Ausflug in die Praxis in Berlin hatte er in den vergangenen 13 Jahren einen Lehrstuhl an der Universität Würzburg inne. „Ich wollte einfach nochmal etwas Neues ausprobieren, und die Universität – und nicht zuletzt auch die Stadt – Jena haben mich vollends überzeugt“, erklärt Harke seinen Wechsel. Darüber hinaus schätzt er die anregenden Lehrveranstaltungen durch die diskussionsfreudigen Studierenden an der Universität Jena.

    Kontakt:
    Prof. Dr. Jan Dirk Harke
    Rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität Jena
    Carl-Zeiß-Straße 3, 07743 Jena
    Tel.: 03641 / 942170
    E-Mail: jan.dirk.harke[at]uni-jena.de


    Weitere Informationen:

    http://www.uni-jena.de


    Bilder

    Der neue Jenaer Rechtswissenschaftler Prof. Dr. Jan Dirk Harke.
    Der neue Jenaer Rechtswissenschaftler Prof. Dr. Jan Dirk Harke.
    Foto: Jan-Peter Kasper/FSU
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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Journalisten, Studierende
    Geschichte / Archäologie, Recht
    regional
    Personalia
    Deutsch


     

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