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13.01.2017 11:50

Promotionsrecht für Soziale Arbeit: Gemeinsames Promotionszentrum entsteht

Gemeinsame Pressemitteilung der Frankfurt University of Applied Sciences, der Hochschule Fulda und der Hochschule RheinMain Pressestelle
Frankfurt University of Applied Sciences

    Gemeinsame Pressemitteilung der Frankfurt University of Applied Sciences, der Hochschule Fulda und der Hochschule RheinMain

    Die Frankfurt University of Applied Sciences, die Hochschule Fulda und die Hochschule RheinMain haben mit Wirkung vom 1. Januar 2017 das Promotionsrecht für die Fachrichtung Soziale Arbeit durch den Hessischen Minister für Wissenschaft und Kunst, Boris Rhein, erhalten.

    „Ich freue mich sehr, dass mit dem hochschulübergreifenden Promotionszentrum gleich drei hessischen Hochschulen für Angewandte Wissenschaften das Promotionsrecht für Soziale Arbeit und damit für eine prägende Fachrichtung zuerkannt werden konnte, die bereits seit der Gründungsphase dort gelehrt wird. Mit dem Promotionsrecht für Hochschulen für Angewandte Wissenschaften sind wichtige neue Impulse für gesellschaftspolitische Fragestellungen gerade in den Fachdisziplinen verbunden, die an Universitäten nicht oder nur am Rande vertreten sind, so etwa die in Zeiten des demographischen Wandels immer bedeutender werdenden Bereiche Soziale Arbeit und Gesundheitswissenschaften. Das neue hessische Promotionsrecht hat einen wichtigen Stimulus im Wissenschaftssystem gesetzt – schon heute ist in Berufungsverfahren von Professorinnen und Professoren an Hochschulen für Angewandte Wissenschaften eine neue Dynamik feststellbar, die dazu führt, dass die klügsten Köpfe nach Hessen wollen“, so Wissenschaftsminister Boris Rhein.

    Prof. Dr. Walid Hafezi, Vizepräsident der Hochschule RheinMain, freut sich ebenfalls sehr über das Promotionsrecht: „Das Promotionsrecht für Soziale Arbeit ist für die hessischen Hochschulen für Angewandte Wissenschaften ein Meilenstein. Wir freuen uns sehr, den eigenen wissenschaftlichen Nachwuchs nun bis zur Promotion ausbilden zu können. Zudem erhalten wir das Promotionsrecht für eine Fachrichtung, die es in dieser Form an Universitäten nicht gibt, was ein Alleinstellungsmerkmal für uns darstellt“.

    Promotionszentrum Soziale Arbeit

    Ausgeübt wird das Promotionsrecht zukünftig im Rahmen eines hochschulübergreifenden Promotionszentrums, dessen Kernaufgabe die Organisation und Durchführung von Promotionen in der Fachrichtung Soziale Arbeit sein wird. Das Zentrum mit Sitz in Wiesbaden ist eine wissenschaftliche Einrichtung der drei Partnerhochschulen Frankfurt University of Applied Sciences, Hochschule Fulda und der Hochschule RheinMain. Diese hatten gemeinsam das eigenständige Promotionsrecht für diese Fachrichtung beantragt. Durch die hochschulübergreifende Vernetzung werden Synergien bei der Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses genutzt. „Sowohl mit Blick auf das breite wissenschaftliche Themenspektrum als auch hinsichtlich der Betreuung der Doktorandinnen und Doktoranden bieten wir damit attraktive Anreize, sich für den wissenschaftlichen Karriereweg zu entscheiden – vor allem auch für unsere besten Absolventinnen und Absolventen“, betont Prof. Dr. Karim Khakzar, Präsident der Hochschule Fulda.

    Eigenständiges Promotionsrecht für HAW

    Seit Anfang 2016 besteht gemäß dem Hessischen Hochschulgesetz (HHG) die Möglichkeit, dass Hochschulen für Angewandte Wissenschaften (HAW) ein eigenständiges Promotionsrecht für Fachrichtungen mit ausreichender Forschungsstärke erhalten können. „Das eigenständige Promotionsrecht für forschungsstarke Bereiche an Hochschulen für Angewandte Wissenschaften ist deshalb wichtig, weil es den innovativen Hochschultyp der HAW gezielt stärkt, und es ermöglicht, komplexe anwendungsorientierte Fragestellungen im Rahmen von Promotionen zu bearbeiten. Davon profitieren vor allem die sehr guten, promotionsinteressierten Studierenden, in diesem Fall der Fachrichtung Soziale Arbeit“, so Prof. Dr. Frank E.P. Dievernich, Präsident der Frankfurt University of Applied Sciences.

    Die Forschungsstärke wird über die Forschungstätigkeit der für die Betreuung der Promotionen in Frage kommenden Professorinnen und Professoren sowie das wissenschaftliche Umfeld belegt. Dabei muss eine Mindestanzahl von Professorinnen und Professoren der betreffenden Fachrichtung bestimmte Kriterien hinsichtlich Publikationen und eingeworbener Drittmittel erfüllen. Mit dem eigenen Promotionsrecht wird die kontinuierliche Weiterentwicklung der Forschungsaktivitäten der hessischen Hochschulen für Angewandte Wissenschaften honoriert und weiter gefördert.

    Fachliche Ansprechpartner zum Promotionsrecht:

    Hochschule RheinMain
    Prof. Dr. Walid Hafezi
    Vizepräsident für Forschung und Entwicklung, Informationstechnologie

    Hochschule Fulda
    Prof. Dr. Karim Khakzar
    Präsident der Hochschule Fulda

    Frankfurt University of Applied Sciences
    Prof. Dr. Ulrich Schrader
    Vizepräsident für Wissenschaftliche Infrastruktur, Forschung und IT


    Weitere Informationen:

    http://www.frankfurt-university.de/fb4


    Bilder

    Anhang
    attachment icon Promotionsrecht für Soziale Arbeit: Gemeinsames Promotionszentrum entsteht

    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Journalisten, Wissenschaftler
    Gesellschaft
    überregional
    Organisatorisches, Wissenschaftspolitik
    Deutsch


     

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