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11.07.2003 13:58

Forschung mit embryonalen Stammzellen ermöglichen

Wolfgang Müller M.A. AWMF Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften

    Die Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF) hat zum Ergebnis der Beratungen der Europäischen Kommission zur Forschung an menschlichen embryonalen Stammzellen Stellung genommen:

    Am 9. Juli 2003 hat sich die Europäische Kommission in Brüssel dafür entschieden, die ethischen Voraussetzungen für die finanziellen Beihilfen zur Forschung an menschlichen Embryonen zu definieren. Sie geht damit deutlich über die im deutschen Stammzellgesetz festgelegte Regelung hinaus, nach der nur Stammzellinien importiert werden dürfen, die bereits vor dem 1. Januar 2002 existierten, und menschliche Embryonen überhaupt nicht importiert werden dürfen. Die Forschung an und mit menschlichen embryonalen Stammzellen ist ein zukunftsträchtiges Forschungsgebiet, von dem sich viele Patienten Heilung von ihren Leiden versprechen.

    Die EU-Kommission hat mit dem jetzigen Beratungsergebnis ein Signal gesetzt, das Wissenschaftler in Deutschland, die sich mit Hilfe menschlicher embryonaler Stammzellen um die Entwicklung neuer Therapieverfahren zur Behandlung von Patienten mit bisher nicht behandelbaren und zum Tode führenden Krankheiten bemühen, nur begrüßen können. Die Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF) vertritt bei allem Respekt vor den von verschiedenen Seiten geäußerten Bedenken die Auffassung, dass die jetzt auf europäischer Ebene getroffene Regelung auch für deutsche Wissenschaftler Geltung haben sollte. Daraus folgt die Notwendigkeit, das ohnehin jetzt schon novellierungsbedürftige Stammzellgesetz baldmöglichst an die ab 1. Januar 2004 geltenden europäischen Normen anzupassen, um zu verhindern, dass deutschen Wissenschaftlern die Chance vorenthalten bleibt, sich an dem immer wieder angemahnten internationalen Wettbewerb zu beteiligen.

    Für eine Entwicklung, bei der zukünftig Patienten in Deutschland von Therapieverfahren profitieren, die aus einer solchen Forschung resultieren, ohne dass im eigenen Land daran mitgearbeitet werden durfte, gibt es keine ethische Rechtfertigung.


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Ernährung / Gesundheit / Pflege, Medizin, Politik, Recht
    überregional
    Forschungsprojekte, Wissenschaftspolitik
    Deutsch


     

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